Habe ne Waschmaschine kostenlos dem Untermieter zur Verfügung gestellt.Jetzt ist die kaputt gegangen beim Untermieter. MUSS ICH SIE JETZT Ersetzen?
3 Antworten
Ist sie Bestandteil des Mietvertrag?
Dann ist es dein Bier, die Maschine instandsetzen zu lassen.
Nein. Die Leihe kann er zurückfordern, also schuldet er nichts.
Habe ne Waschmaschine kostenlos dem Untermieter zur Verfügung gestellt.Jetzt ist die kaputt gegangen beim Untermieter. MUSS ICH SIE JETZT Ersetzen?
Nein. Wer sich mit der Regelung "Der Mieter ist berechtigt, die Waschmaschine im Kellerraum mitzubenutzen" vertraglich verpflichtet, einem anderen den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten, begründet vielmehr einen formlos zulässigen Leihvertrag gemäß § 598 BGB.
Hier schuldet der Verleiher weder Reparatur noch Ersatz und kann "die Sache jederzeit zurückfordern", § 604 (3) BGB.
G imager761
Das hängt davon ab, was im Vertrag dazu geschrieben ist. Wenn dort nichts geregelt ist zu einer kostenlosen Überlassung zur Nutzung (=Leihe), dann gehört die Waschmaschine zur Mietsache und somit hättest du sie zu reparieren oder zu ersetzen.
Mietvertrag:"Der Mieter ist berechtigt, die Waschmaschine im Kellerraum mitzubenutzen".
Mietvertrag:"Der Mieter ist berechtigt, die Waschmaschine im Kellerraum mitzubenutzen".