Armatur tropft am Schwenkarm - Kleinreparatur?
Hallo,
meine Armatur in der Mietwohnung tropft am Schwenkarm. Ich werde demnächst den Vermieter anrufen und um eine Beseitigung bitten. Die Armatur ist wohl schon mehrere Jahre alt, weshalb das Problem wohl altersbedingt ist, zumindest ist meinerseits kein Unfall oder ähnliches passiert.
Da ich davon ausgehe, dass die Armatur gegen eine neue getauscht wird. Fällt das in diesem Fall unter Kleinreparatur? Falls die Armatur doch repariert wird, habe ich als Mieter ja keinen Einfluss im Gebrauch auf die Dichtung. Würde das in diesem Fall trotzdem unter Kleinreparatur fallen?
2 Antworten
Ja, Armaturen zählen ausdrücklich zu den Installationen, die dem "häufigen Zugriff des M unterliegen" und deren Instandsetzung unter die Kleinreparaturklausel fällt.
Und demnach im Einzelfall und dem Jahresuafwand nach innerhalb der vereinbarten bzw. zulässigen Höchstgrenzen weiterberechnet werden dürfen.
Deine Hoffnung wird sich bald in Luft auflösen, denn in der Regel gibt es sowohl als Ersatzteile Schwenkarme, bzw mitunter reicht es auch schon die betreffende Dichtung auszutauschen und vorher das Teil gründlich zu reinigen und den O-Ring mit etwas Hahnfett wieder einzureiben.
Im Sanitärfachhandel gibt es diese Schwenkarme in der Regel für unter 20,- €, Zusammen mit einem passenden Gabelschlüssel aus dem Baumarkt bleiben die Gesamtkosten unter 30,- €. Teuer wird es erst, wenn man diese Reparatur vom Fachmann ausführen läßt, denn dann kommen noch die Fahrtkosten und die Lohnkosten dazu.
Aber falls es doch ausgewechselt wird, fällt das dann trotzdem unter die Reparaturklausel?