Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?
Guten Tag,
bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.
Es geht um folgende Situation:
Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.
Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.
Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.
Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.
Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.
Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.
Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?
Vielen Dank im voraus!
Andy66
2 Antworten
Hat Euch die Vermieterin angegeben wer in die Wohnung einziehen will, bzw. den Eigenbedarf begründet? Ihr könnt natürlich der Kündigung widersprechen, damit gewinnt Ihr erstmal Zeit. Sollte der Sohn, oder ein naher Verwandter einziehen wollen, sucht besser nach einer anderen Wohnung. So schnell geht das in München wohl kaum. Geht zum Mieterschutzverein, rate ich Euch dringend.
Sofern die Kündigende das erforderliche berechtigte Interesse, meint denjenigen Familienangehörigen oder Angehörigen ihres Haushalts, für den sie eure Wohnung benötigt, konkret benannt hat, dringt diese Eigenbedarfskündigung dem Grunde und der Frist nach durch :-O
Der angespannte Wohnungsmarkt in Müchen gibt ebensowenig ein Härtefall her wie der Umstand, dass der Vormieter deine Mutter war, die dort seit 1996 gemietet hat.