Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher wegen neuer Wohnung verschieben?
Ich wohne mit meinem Partner gemeinsam seit fünf Jahren in einer Wohnung und gegen ihn liegt nun ein Titel zur Räumung der Mietwohnung vor wegen Mietschulden. Der Gerichtsvollzieher hat den Termin für den 15. Juni nun mitgeteilt dass er da zwangsgeräumt werden soll. Erstens stellt sich uns nun die Frage ob es eine realistische Möglichkeit gibt diesen Termin zu verschieben da wir seit gestern eine neue Wohnung gefunden haben diese aber erst ab 1. August beziehen können... und zweitens ob der Gerichtsvollzieher dann automatisch mich mit zwangsräumen kann. Und wie ich mich jetzt verhalten soll ich habe dem Gerichtsvollzieher bereits eine E-Mail geschrieben mit der Frage bezüglich meiner Person und der Räumung ohne Titel gegen mich und leider keine Antwort bisher erhalten. Wir wollen auch nicht hier wohnen bleiben wir wollen selber so schnell wie möglich ausziehen genauso wie wir unsere Schulden bezahlen möchten aber die neue Wohnung ist leider erst ab 1. August frei und wir wissen jetzt nicht wie wir uns verhalten sollen bei wem wir uns melden müssen oder können ob man da überhaupt noch was machen kann oder ob wir dann einfach für die Zeit quasi obdachlos sind. Mit dem Vermieter in Verbindung setzen ist leider nicht möglich da er seit 10 Jahren wo mein Freundin hier wohnt nie jemand zu Gesicht bekommen hat oder auf irgendeine Art von Kontaktaufnahme reagiert hat.
1 Antwort
Gegenfrage ... Du bist auch in dieser Wohnung / unter dieser Anschrift gemeldet .... und auch gegen Dich ist Räumungsklage ergangen?
Wenn nicht .... steht der Vermieter / GV wohl vor einem Problem?
https://www.mietrecht.org/kuendigung/raeumungsklage-alle-bewohner/
Gibt es also gegen Dich keinen Titel .... kannst Du im Prinzip behaupten das komplette Mobiliar in der Wohnung gehöre Dir und Du beabsichtigest zum 1. August auszuziehen.
Der Vemieter kann nur Leute verklagen, die er auch kennt,
Falsch .... hier wäre es eindeutig an dem den Vermieter/Eigentümer vertretenden Juristen gewesen, von diesem zu fordern .... eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zu stellen ... wieviele / welche Personen unter besagter Anschrift gemeldet sind.
Nur eingeschränkt falsch, ich schrieb schon vom zweiten Schritt. Der Vermieter kann das alles relativ zügig nachholen. Und dann hat die ehrenwerte Dame Fragestellerin die Räumungsklage ebenfalls am Hals. Spätestens jetzt (nach 5 Jahren!) weiss der Vermieter eh über den GV über sie Bescheid. Der Überraschungseffekt auf der Gegenseite wird groß sein ... .
Ich habe auch wenn ich es rein rechtlich nicht müsste den Vermieter damals mitgeteilt bzw der Hausverwaltung dass ich jetzt ebenfalls hier wohne... zu deiner Befriedigung
Demnach sollte die Fragestellerin wohl bereits jetzt dem GV eine Meldebestätigung übermitteln und darauf hinweisen, dass gegen sie kein Räumungstitel vorliegt.
Dazu am besten noch eine Kopie des neuen Mietvertrages, dann könnte es klappen?
Der Anwalt des Vermieters war wohl nicht so ganz auf der Höhe.
Okay, das werde ich tun. Also reicht es dem GV das zu übermitteln und es ist nicht nötig das beim Amtsgericht zu melden?
Das ändert ja nichts am Räumungstitel gegen Deinen Partner. Nur der GV kann nicht vollstrecken, weil gegen Dich kein Titel vorliegt. Bin aber Laie.
Hol Dir evtl. lieber einen Beratungshilfeschein.
Ich kann hier nur raten .... FS soll sich eine Meldebestätigung holen, aus der hervorgeht seit wann sie unter dieser Anschrift gemeldet ist und diese dem GV zukommen lassen.
Und selbst wenn der GV die Polizei hinzuziehen möchte, um die Wohnung mit Hilfe eines Schlüsseldienstes zu öffnen, kann er das dann ob des fehlenden Räumungsbescheides gegen FS nicht mehr durchziehen.
Sag ich doch. Es geht ja auch um die Vermeidung unnötiger Kosten und psychischen Stresses für die FS. Also vorab die Meldebestätigung übermitteln und lieber doppelt auf den fehlenden Titel hinweisen.
Wobei der Vermieter sicherlich auch psychischen Stress hat und erhebliche Kosten. Naja.
Mein Nachbar hat letztes Jahr die Wohnung mit zwei Koffern verlassen.. Sogar seine Drogen musste er in meinem Schuppen zurücklassen.
Haben die nicht in die 2 Koffer gepasst, oder warum musste er sie in deinem Schuppen zurücklassen🤣
Vermutlich hat er sich nicht getraut, dem Gerichtsvollzieher und der Polizei zu sagen, dass er noch etwas in meinem Schuppen versteckt hat. Inzwischen ist er wohl aber in Haft. Das hat aber nichts mit Euch zu tun.
Ja ich bin seit fünf Jahren hier gemeldet ab Tag meines Einzuges. Die komplette Räumungsklage und sämtliche Briefe beziehen sich immer nur auf meinen Partner ich bin dort niemals namentlich erwähnt worden bzw wurde nie angeschrieben.
Und in der Tat ist es wirklich so dass zu 80 % alles mir gehört hier bzw habe ich es entweder bei Einzug mitgebracht oder während unserer Zeit hier gekauft bzw angeschafft. Wir wollen auf jeden Fall nicht zwangsgeräumt werden also wir werden definitiv selber bevor der Gerichtsvollzieher kommt hier ausziehen aber dafür müssten wir wissen ob wir nun eine Chance haben bis zum 1. August hier wohnen zu bleiben oder ob der Gerichtsvollzieher dann bei dem Termin in zwei Wochen bleibt.
Wovon willst Du denn die Miete blechen, selbst wenn nur ER und nicht DU zwangsgeräumt wird? Bis jetzt hat das mit der Miete blechen bei Dir ja nicht so richtig gefunkt. Hast Du Deinen Freund im Regen stehen lassen?
Und was sagt eigentlich der pot. neue Vermieter? Meinst Du etwa, der erfährt nichts davon? Mietschuldfreiheitsnachweis funkt ja nicht ...
Der Vermieter wird natürlich auch Dich loswerden wollen. Du hast keinen Mietvertrag dort und dann hast Du schonmal NULL Rechte vorm Vermieter. Der Gerichtsvollzieher wird sich in so einer Eskalationsphase auch nicht mehr wirklich dafür interessieren, wer welche Möbelquittungen in der Schublade aufbewahrt hat.
Wer nie Miete zahlt, ist FAKTISCH kein Mieter. Siehe §535 BGB. Du hast die Hütte nur geliehen, also gilt §604 Abs. 3 BGB (Leihe). Einen Mietschutz gibt es für Dich dann nicht. Bei einer Räumungsklage schonmal gar nicht.
Wir wollen auch nicht hier wohnen bleiben
Ne ist schon klar, ... nur das vom Wollen (im Sinne eines freien Willens - einer Auswahl!) hier überhaupt keine Rede mehr sein kann.
Also wenn man 10 Jahre lang hier wohnt dann wird das wohl mit der Miete Blechen bisher ganz gut geklappt haben aber es gibt halt Situationen im Leben, die dazu führen dass das mal nicht möglich ist. Für mich gibt es keinen mein oder sein sondern nur unser und es geht gerade bei den Besitzverhältnissen um die rein rechtliche Sache gegenüber dem Gerichtsvollzieher, aber da du von rechtlichen Dingen nicht wirklich Ahnung zu haben scheinst wäre es vielleicht angebracht deine Meinung dazu für dich zu behalten oder halt nur sachlich und vor allem der Wahrheit entsprechende fachlich korrekte Kommentare zu schreiben denn ich muss keinesfalls im Mietvertrag mit unterschrieben haben, und der Gerichtsvollzieher ist an das gebunden was vom Gericht festgelegt ist und das ist nunmal ein offizieller Titel, der gegen mich definitiv nicht vorliegt. Aber vielen Dank trotzdem für deine Mühe, allerdings nicht wirklich zielführend.
Wie kommst du darauf dass niemals die Miete bezahlt wurde ist ja völliger Nonsens... was machst du beruflich wenn ich fragen darf
Du kommst damit nicht durch. Der GV wird Deine eMail umgehend an den Vermieter weitergeleitet haben. Die Klage wird sich auch gegen Dich richten.
Ich habe mich schon immer gefragt, wie dumm Frauen eigentlich sein können, die ohne Mietvertrag bei ihrem Partner einfach so huckepack mit einziehen.
Und man muss wirklich festhalten, das es zu 90% Frauen sind, die so unselig vorgehen, im Glauben, das geht auf alle Zeiten in der "gemeinsamen" Hütte ohne gemeinsamen Vertrag irgendwie gut .....
Ich verbuche das jetzt mal unter "verbittert weil schlechte Erfahrung mit Frauen"
Weil auch das neue Mietverhältnis vorvertraglich auf der Kippe steht, sucht Euch Freunde/Bekannte/Verwandte, um sich von dort aus über den Sommer zu "regenerieren" und die neue Bleibe oder halt eine andere zu beziehen. Ist nur grad schlecht wegen Corona. Aber vll findet sich ja ein Samariter.
Ich pers. würde ein Zusammenleben 2.0 ja komplett ad acta legen - nach so einem finanziellen Desaster. Aber jeder - wie er mag.
Ich verbuche das jetzt mal unter "verbittert weil schlechte Erfahrung mit Frauen"
Ich bin eine Frau, man macht gute und schlechte Erfahrungen ..
Zur Vorgabe an Vemieter bei einer Räumungsklage (Link von wilees) sei vielleicht noch die kleine, aber wesentliche Zwischenfrage zu stellen, ob der Vermieter überhaupt auf dem Schirm hatte, dass hier zwei Leute wohnen und nicht nur einer .... Der Vemieter kann nur Leute verklagen, die er auch kennt.
Blinde Passagiere kann er im ersten Schritt schlecht verklagen, im zweiten hingegen schon.
Bei einerm "Vermieter-Phantom" (siehe Eingangsfrage) ist sogar ganz stark davon auszugehen, dass das von der Fragstellerin ausgenutzt wurde und Ihr Einzug dem Vermieter niemals wirklich mitgeteilt wurde ...