Fristlose Kündigung wegen Fälschung des Mietvertrages beim jobcenter?
Ich bitte vorerst um keine Belehrungen
Es wurde von einer Familie mit 3 Kinder eine Wohnung bezogen die zu groß und zu teuer war. Beim jobcenter wurde ein gefälschter Mietvertrag eingereicht. Dies fiel zuerst nicht auf. Die Familie zahlte den Rest der Miete aus eigener Tasche. Nach einem Jahr flog das ganze auf und die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis Fristlos. Ist Das ein wirksamer Kündigungsgrund wenn Miete bezahlt wurde?
Sie hat zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Familie ist hier mit Anwälten vertreten. Nun findet sie nach Ablauf der Kündigungsfrist (die Vermieterin gewährte 3 Monate) keine Wohnung und möchte die Wohnung eigentlich auch nicht verlassen. Zudem ist fast Dezember und Jahreswechsel wo ein Wohnungstausch generell ziemlich erschwert ist. Leider wurde aus Angst und Unwissenheit auch kein Widerspruch eingereicht um die Vermieterin nicht zu verärgern.
Was sind die Möglichkeiten der Familie? Es gibt keine einzige bezahlbare passende Wohnung in der Umgebung?
Die Kinder sind 1,3 und 6 jahr. Das älteste Kind gerade eingeschult und Schulweg von 5 min. Kindergärten ebenfalls in 20 min Reichweite.
Zudem ist es für einen 5 Personen Haushalt extrem schwierig.
Wer hat Rat wer kann helfen
2 Antworten
Zunächst gehe ich davon aus, dass der MV nicht fristlos gekündigt, sondern wg. arglistiger Täuschung angefochten wurde. Auf pünktliche Mietzahlungen oder Härtefall kommt es da garnicht an, wenn der MV von Anfang an unwirksam war, den ihr euch in arglistiger Täuschung, sogar mit Urkundenfälschung und Betrug erschlichen habt.
Da hast du deinen Kindern einen Bärendienst erwiesen, denn Weihnachten dürfte in einer Notunterkunft gefeiert werden und das Amt dürfte künftig jeden Antrag auf das Gründlichste hin überprüfen, zweimal lassen die sich nicht vorführen.
Eure Anwältin wird euch da beraten. Das Kleinkinder, längere Busfahrten aus Stadtrandlagen oder der angespannt Wohnungmarkt in eurem Fall keinerlei Würdigung des Gerichts erfahren, wenn Rückgabe der Mietsache ausgeurteilt werden soll, ahnst du wohl schon.
Helfen kann hier nur ein Anwalt.