wohnung bei auszug renovieren nach 25 jahren wohndauer? ja oder nein?
meine mutter ist vor ca 25jahren in eine vom vormieter ,,besenrein,, hinterlassenen wohnung eingezogen ein rundbogen wurde im flur mit genehmigung eingebaut vor einigen jahren hatten sie einen kleinen ,,brand ,, durch die kabel anlage in der wohnung vorigen monat wurden in der küche und bad neue panzer schläuche eingebaut und in die entstandenen öffnungen revisionsklappen eingesetzt die öffnung am den wasseranschlüssen wurde grob mit weissputz verschlossen bei prüfung der elektroanlage wurde festgestellt das diese erneuert werden muss nun meine frage muss ich die wohnung renovieren oder reicht ,,besenrein,,??
2 Antworten
Bei einem vor 25 Jahren geschlossenen Mievertrag ... gehe ich eher von einem Formularmietvertrag mit starren Vorgaben zu Schönheitsreparaturen aus .... sprich Küche und Bad sind alle 3 ?? Jahre zu renovieren / Wohnzimmer alle 5 Jahre , Rest alle 7 Jahre .... diese Vorgaben wurden vom BGH für unzulässig erklärt ... ergo musst Du bzw. Muttern bei Auszug keinerlei Schönheitsreparaturen vornehmen .... Wohnung besenrein hinterlassen.
Solche Erlaubnisse Vereinbarungen müssen nicht schriftlich vorliegen, es sei denn im Mietvertrag wird ausdrücklich auf die Schriftform verweisen.
muss ich die wohnung renovieren oder reicht ,,besenrein,,?
Das kommt darauf an, ob Schönheitsreparaturen mietvertraglich wirksam auf die Mieterin ubertragen wurden und die notwedigen Behebungkosten des Brandschadens auf das Verschulden der Mieterin zurückzuführen sind.
Eine bei Mietbeginn abgenommen E-Anlage gibt jedenfalls weder einen Modernisierungsanspruch her noch einen Freibrief, zu viele Verbraucher gleichzeitig in Überlast an einem Stromkreis zu betreiben :-O
Wir kennen aber weder den Mietvertrag noch den Schadenshergang, die eine zielführende wie belastbare Antwort hergibt :-)
G imager761
nun meiner meinung nach hat eine wohnung vor ca 25 jahren einen anderen sicherheitsstandart als heute zumal in plattenbauten aluminium kabel teilweise mit kupferummantelung verbaut wurden was wohl einer neuvermietung ohne erneuerter e-anlage dem heutigen standart wiederspicht dem rückbau des rund- bogens steht dagenen bei bedarf nichts im wege ..freibeuter61
Wobei der Vermieter für bauliche Veränderungen den Anspruch auf Rückversetzung in den ursprünglichen Zustand haben wird, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung / Erlaubnis vorliegt.