Straße alleine reinigen im Mietshaus?
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.
Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.
De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.
Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.
Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).
Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?
Danke und Vg
2 Antworten
Es gibt viele Mietverträge wo z.B. dem Mieter des Erdgeschosses die Reinigung der Straße, das Streuen und Schneeschippen im Winter, oder das Rausstellen der Mülltonnen auferlegt wird.
Nach all dem, was ich gelesen habe, ist so etwas unwirksam.
Dieser eine Mieter würde durch so eine Regelung benachteiligt.
Der Vermieter hat einen Plan aufzustellen, so dass jeder Mieter regelmäßig an die Reihe kommt.
Wenn du sicher gehen willst, frag beim Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Diese beantworten rechtssicher auf diversen Internetseiten gegen einen Obulus die Frage.
Nach all dem, was ich gelesen habe, ist so etwas unwirksam.
Eine Quelle oder einen Beleg für diesen rechtsirrigen Unsinn? Selbstverständlich ist es aus Rechtsgrund Vertragsfreiheit gestattet, nicht nur Schönheitsreparaturen oder Kleinschäden, sondern ebenso Treppenhausreinigung, Hofkehrwoche, Winterdienst oder Gartenarbeit mietvertraglich wirksam auf den Mieter zu übertragen. Und sich als Vermieter im Haus selbst oder seine Mieter von diesen lästigen Pflichten zu entbinden :-O
Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen?
Ja. Einen Mietvertrag mit dieser Verpflichtung habt ihr schliesslich unterschrieben. Die diesbzgl. Pflichten des DG-Pärchens geht euch hingegen nichts an.