zugesagte wohnung absagen?

4 Antworten

Da kein Vertrag unterschrieben ist und Ihr keine Kaufleute seid, ist die mündliche Zusage nicht bindend. Aber Ihr solltet, falls ihr eine andere nehmt, dann sofort absagen, schließlich wird der Vermieter jetzt allen anderen absagen und kann Verluste erleiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wfwbinder  23.09.2019, 16:21
@KarinM

Bei einem mündlichen Mietvertrag ist es nötig, dass man sich geeinigt hat, über die Wohnung (das liegt hier ggf. vor), die Miete?, die Nebenleistungen?, die Laufzeit?, den Vertragsbeginn?

Was der Frager gemacht hat ist, lediglich zu gesagt einen Termin für den Abschluss eines Vertrages wahrzunehmen. Nicht einen mündlichen Vertrag nachträglich schriftlich zu fixieren.

Es gibt einen großen Unterschied nach einer Besichtigung und Nennung der Bedingungen (Miete, Vertragsbeginn und -laufzeit) mit dem Worten, dann sind wir uns einig, die Kontonummer für die Mietzahlung gebe ich Ihnen telefonisch durch, sich zu verabschieden (das ist ein mündlicher Vertrag), oder der Maklerruft an und sagt: Sie können die Wohnung haben. Termin zur Vertragsunterzeichnung ist nächste Woche Mittwoch um 15:00 Uhr, oder Donnerstag 11:00 Uhr, was kein mündlicher Vertrag ist.

Siehe auch Antwort von @Privatier59.

KarinM  23.09.2019, 17:49
@wfwbinder

Kann sein, ich war nicht dabei, ich lesen nur

Ihr keine Kaufleute seid, ist die mündliche Zusage nicht bindend.

und das ist Quatsch.

wfwbinder  23.09.2019, 19:10
@KarinM

Doch, ein Kaufmann kann sich durch eine einseitige mündliche Aussage binden, eine Privatperson nur durch einen mündlichen Vertrag und der beinhaltet eine Einigung, also eine zweiseitige, gleich lautende Willenserklärung

Wo ziehst Du denn hin? Scheinen ja absolut idyllische Verhältnisse am Wohnungsmarkt zu sein.

Bei mir in Köln melden sich 500 Interessenten auf Studentenappartements und wer davon nicht gleich nach der Besichtigung unterschreiben will ist schon aus dem Rennen.

Um zur Frage zu kommen: Ein Vertrag ist nicht unterschrieben und damit ein Mietverhältnis nicht zustande gekommen.

Bei dem umständlichen Getue des Eigentümers zweifele ich ohnehin ob Du der einzige Interessent bist der zum Gespräch geladen ist. Der will sich einen persönlichen Eindruck von den Interessenten machen und da ist das Ergebnis unkalkulierbar.


Loyalist 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 17:29

Ingolstadt

Mündliche Mietverträge gelten grundsätzlich auch. Also würde ich entsprechen formulieren "Schicken Sie mir doch ihren Mietvertrag zu, ich bin interessiert" ist besser als "ich nehmen die Wohnung"

Ich würde mich auf mündliches nicht einlassen. Denn auch der VM kann sagen "Sie können die Wohnung haben" was nicht bedeutet das du Sie hast.

Das kommt darauf an: Ist in den Verhandlungen Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags verhandelt, kann man von den Verhandlugen jederzeit schadlos und ohne Angabe von Gründen, sogar noch im Unterschriftstermin, zurücktreten.
War man sich hingegen über die wesentlichen Vertragsinhalt einig und hat das Angebot mit Zusage ausdrücklich so angenommen, nur der genaue Mietbeginn/Wohnungsübergabe stand noch nicht fest und sollte in dem anberaumten Termin erfolgen, käme ein Schadensersatz aus vorvertraglichem Schuldverhältnis in Frage.