Darf der Vermieter die Zustellung bis zur Wohnungstür verbieten?
Meine Vermieterin untersagt mir Pakete / essen etc. Bis zur Wohnungstür liefern zu lassen.
5 Antworten
Meine Vermieterin untersagt mir Pakete / essen etc. Bis zur Wohnungstür liefern zu lassen.
Zurecht: Mit den aktuellen Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie darf sie durchaus verfügen, das Pakete wie Zusteller vor dem Haus bleiben: Kontaktlose Übergabe muss deiner puren Bequemlichkeit zurückstehen, dem Zusteller entgegenzukommen und es auf der Türschwelle anzunehmen, zu quittieren oder zu bezahlen :-O
Meine Vermieterin untersagt mir Pakete / essen etc. Bis zur Wohnungstür liefern zu lassen.
So etwas geht sie absolut nichts an . Und selbstverständlich kannst Du Dir Warensendungen bis in die Wohnung liefern lassen.
Sollst Du Dir vielleicht im Falle X den Kühlschrank aus der Paketstation holen?
Normalerweise kann ein Vermieter dies nicht verbieten, denn er kann kein generelles Hausverbot für Deine Lieferenten aussprechen. Dazu müßte es Vorkommnisse in der Vergangenheit geben um ein personengebundenes Hausverbot auszusprechen. Anders sieht der Sachverhalt aus, wenn Du beispielsweise in einem Schwesternwohnheim wohnst und dort nur ein Zimmer angemietet hast.
Finanzfrage ❓❓❓❓
Gibt es dazu (betr. Frage) eine nachvollziehbare Begründung, muss der Bote durch den Wohnbereich des Vermieters ?
Andererseits, kann man natürlich auch seine Pakete, Essen usw. an der Haustür in Empfang nehmen. Es sei denn, dass dies für dich nur unter erschwerten, gesundheitlichen Bedingungen möglich ist.
Das mit dem Wohnbereich war ironisch gemeint.... 😉
Lass den Vermieter doch reden.... soll er es den Boten doch selbst sagen bzw. eigene Vorsorge treffen, damit ihm nichts entwendet werden kann.
Nimmt der Vermieter denn seine Pakete auch vor der Haustür in Empfang ? Man kann sich ein Zusammenleben aber auch selbst schwer machen 😴
Der Vermieter wohnt nicht im Haus.
Ich hätte ja gerne einen Gesetzestext der das belegt.
" Es gibt kein Gesetz, dessen Wortlaut eine Lieferung bis zur Wohnungstür vorschreibt.
Aber andersherum gibt es auch kein Gesetz, das es den Paketdiensten erlaubt, nur bis zur Haustür zu liefern."
Den Grund wüsste ich aber gern mal. Selbst die Paketzusteller sind ja verpflichtet, deine Pakete bis zur Wohnungstür zu liefern.
Die Begründung ist bisher, dass Dienstleister jedweder Art, die Haustür beim Verlassen offen lassen könnten.
Der Bote muss dabei keinesfalls durch den Wohnbereich des Vermieters. Allerdings lässt der Vermieter gerne den Wohnungsschlüssel absichtlich von außen stecken.
Selbstverständlich ist es möglich zur Haustür zu laufen, allerdings ist dies meiner Meinung nicht der Sinn einer Lieferung. Sicherlich ist das Bequemlichkeit.