Sonderkünding Untermietverhältnis möglich?
Hallo,
vor einem Monat sind meine Hauptmieterin, ihr Kind und ich in eine neue Wohnung gezogen. Mit dabei war mein Kater. Bisher habe ich noch keinen neuen Untermietvertrag erhalten und noch keine genaue Abrechnung der Untermiete. Laut Ihrer mündlichen Aussage kann sie für die Wohnung eine Miete beanstanden, die sie möchte. Es geht darum, dass die Miete fair auf die qm aufgeteilt werden soll sowie ihre Tochter bei den Nebenkosten sowie Strom, Internet etc berücksichtigt werden soll. Wie ich nachträglich herausgefunden habe, habe ich in der alten Wohnung etwa 50% der Miete bezahlt bei weniger von 1/3 Nutzfläche der Räumlichkeiten.
Seit Corona angefangen hat, haben sich diverse Situationen mit der Hauptmieterin ergeben, die ich gerade psychisch nicht mehr verarbeiten kann, weswegen ich schnellstmöglich ausziehen möchte. Zur Zeit ist diese Wohnung die Hölle für mich. Mein Kater wohnt übergangsweise woanders.
Gibt es für mich die Möglichkeit vor den 3 Monaten Kündigungsfrist aus der Untermiete zu kommen?
Mein Zimmer ist unmöbliert untervermietet und im alten Untermietvertrag war eine Kündigungsfrist von 4 Wochen angegeben.
Danke für die Hilfe
2 Antworten
Kein schriftlicher Vertrag, keine schriftlich vereinbarte Unterschrift. Du ziehst zum Monatsende aus. Da du keinen Vertrag hast, kannste auch nix kündigen
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Kein Mietvertrag möblierten Wohnraums, ordentliches Mietverhältnis, gesetzl. Kündigungsfrist :-O
Ich bin kein Jurist. Wenn du bei google entsprechende Urteile gefunden hast, wird das schon so sein.
Auch ohne Mietvertrag besteht ein Mietverhältnis. Für den Mieter gilt die ordentliche Kündigungsfrist des § 573c Abs.1 S.1 BGB, dass durch Kündigung, die dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugeht, Mieteverhältnuis zum Ablauf des übernächsten Monats beendet.
Für die Anwendbarkeit des § 549 Abs.2 Nr. 2 BGB kommt es gerade nicht darauf an, ob der Wohnraum tatsächlich mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet worden ist, sondern, dass der Vermieter hierzu nach dem Mietvertrag verpflichtet ist. Und genau diese Verpflichtung ist ohne mietvertragliche Regelung nicht beweislich.
Und auf alte Regelungen kannst du dich selbstverständlich nicht berufen.
Bleibt dir nur, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag hinzubekommen oder lieber aus "der Hölle" sofort auzuziehen und drei Mieten während der Kündigungsfrist zu zahlen als sie dort abzuwohnen.
G imager761
Danke für deine Antwort, jgbobond682. Ich bin mir nur unsicher, weil ja ohne Vertrag doch eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen greifen? Google sagt, dass das eben die 3 Monate sind