Hallo,

meine Armatur in der Mietwohnung tropft am Schwenkarm. Ich werde demnächst den Vermieter anrufen und um eine Beseitigung bitten. Die Armatur ist wohl schon mehrere Jahre alt, weshalb das Problem wohl altersbedingt ist, zumindest ist meinerseits kein Unfall oder ähnliches passiert.

Da ich davon ausgehe, dass die Armatur gegen eine neue getauscht wird. Fällt das in diesem Fall unter Kleinreparatur? Falls die Armatur doch repariert wird, habe ich als Mieter ja keinen Einfluss im Gebrauch auf die Dichtung. Würde das in diesem Fall trotzdem unter Kleinreparatur fallen?