Darf mein neuer Vermieter sich nachträglich Informationen von meinen alten Vermieter einholen?
Guten Tag, und zwar hat sich heute mein ehemaliger Vermieter bei mir gemeldet, das sich unsere neue Vermieterin bei ihm gemeldet hat. Was sie genau von ihm wollte wissen wir nicht und woher sie seine Kontaktdaten hat auch nicht. Dazu wir wohnen über einen Monat in der neuen Wohnung. Würde uns auch soweit auch nicht stören aber wir sind nicht im guten mit unserem alten Vermieter auseinander gegangen und da ist die Angst groß das er etwas zu unserem Nachteil erzählt. Meine Frage ist aber erstmal darf sich der neue Vermieter im Nachgang Informationen vom alten Vermieter einholen?
3 Antworten
Natürlich darf er sich die Informationen einholen, wie z.B:
- Mietvertrag
- Kautionszahlungen
- usw..
Dürfen, darf er.... aber im Normalfall holt er sich im Vorfeld seine Informationen über zukünftige Mieter oder habt ihr dem neuen Vermieter schon einen Grund gegeben ?
Was auch immer der vorherige Vermieter Schlechtes über euch gesagt haben könnte, überzeugt euren Vermieter einfach vom Gegenteil und alles ist gut ‼️
wenn es denn so ist, dann solltet ihr euch über das, was er gesagt haben könnte erst recht keine Sorgen machen. Euer neuer Vermieter wird sich seine eigene Meinung gebildet haben.... auch über die Glaubwürdigkeit der Auskünfte des ehemaligen Vermieters.
Wenn euer Verhältnis derzeit gut ist, so kann eigentlich nicht viel Schlechtes erzählt worden sein, meinst du nicht auch 🤷♀️❓
Verschwendet also keine weiteren negativen Gedanken an vergangene Zeiten, lebt euer Leben in dem neuen Heim ‼️
🙋♀️
Vermutlich darf der vorherige Vermieter gemäss DSGVO keine Daten mehr speichern und keine Auskünfte erteilen. Wenn es allerdings noch Zahlungsrückstände gibt, darf sicherlich gespeichert werden, Auskunft an Dritte vermutlich nicht.
Ggf. kann man eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten stellen.
Falls man Probleme nicht auch klären kann, ohne Rechtsmittel aufzufahren.
Ich würde vielleicht lieber mal die Probleme mit dem neuen Vermieter klären. Aus Spass ruft er ja sicherlich nicht den vorherigen Vermieter an.
Eine interessante Frage ist allerdings, was überhaupt unter Datenschutz fällt. Darf man deshalb keine Meinungen über einen früheren Mieter äußern? Wenn man dem zustimmen würde, dann dürfte man demnächst nur noch mit Maulsperre zum Friseur, zum Frühschoppen oder zum Kaffeekränzchen gehen. Kann also nicht sein. Oder ist die Gesichtsmaske in Corona-Zeiten etwa die Vorbereitung dazu? Wer weiß...
Eine Meinungsäusserung des vorherigen Vermieters dürfte rechtlich allerdings wohl irrelevant sein , für beide Seiten.
Ich kann mir kaum einen relevanten Fall vorstellen. Eine verschwiegene Insolvenz vielleicht oder gefälschte Schufa-Auskunft.
Nein, wir kommen auch super mit unserer neuen Vermieterin zurecht. Wir haben auch schon überlegt ob unser ehemaliger vermieter nicht ganz die Wahrheit sagt.