Darf mein neuer Vermieter sich nachträglich Informationen von meinen alten Vermieter einholen?

3 Antworten

Natürlich darf er sich die Informationen einholen, wie z.B:

  • Mietvertrag
  • Kautionszahlungen
  • usw..
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dürfen, darf er.... aber im Normalfall holt er sich im Vorfeld seine Informationen über zukünftige Mieter oder habt ihr dem neuen Vermieter schon einen Grund gegeben ?

Was auch immer der vorherige Vermieter Schlechtes über euch gesagt haben könnte, überzeugt euren Vermieter einfach vom Gegenteil und alles ist gut ‼️


Kleene2707 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 20:16

Nein, wir kommen auch super mit unserer neuen Vermieterin zurecht. Wir haben auch schon überlegt ob unser ehemaliger vermieter nicht ganz die Wahrheit sagt.

Gaenseliesel  28.05.2020, 22:05
@Kleene2707

wenn es denn so ist, dann solltet ihr euch über das, was er gesagt haben könnte erst recht keine Sorgen machen. Euer neuer Vermieter wird sich seine eigene Meinung gebildet haben.... auch über die Glaubwürdigkeit der Auskünfte des ehemaligen Vermieters.

Wenn euer Verhältnis derzeit gut ist, so kann eigentlich nicht viel Schlechtes erzählt worden sein, meinst du nicht auch 🤷‍♀️❓

Verschwendet also keine weiteren negativen Gedanken an vergangene Zeiten, lebt euer Leben in dem neuen Heim ‼️

🙋‍♀️

Vermutlich darf der vorherige Vermieter gemäss DSGVO keine Daten mehr speichern und keine Auskünfte erteilen. Wenn es allerdings noch Zahlungsrückstände gibt, darf sicherlich gespeichert werden, Auskunft an Dritte vermutlich nicht.

Ggf. kann man eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten stellen.

Falls man Probleme nicht auch klären kann, ohne Rechtsmittel aufzufahren.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.wohnen-im-eigentum.de/nachrichten/dsgv-vermieter-180326&ved=2ahUKEwiTroeogdfpAhVl16YKHdywAZkQFjAGegQIAxAB&usg=AOvVaw2Y6t__pNPxWi-ortMNbRRR

Ich würde vielleicht lieber mal die Probleme mit dem neuen Vermieter klären. Aus Spass ruft er ja sicherlich nicht den vorherigen Vermieter an.


Privatier59  28.05.2020, 20:26

Eine interessante Frage ist allerdings, was überhaupt unter Datenschutz fällt. Darf man deshalb keine Meinungen über einen früheren Mieter äußern? Wenn man dem zustimmen würde, dann dürfte man demnächst nur noch mit Maulsperre zum Friseur, zum Frühschoppen oder zum Kaffeekränzchen gehen. Kann also nicht sein. Oder ist die Gesichtsmaske in Corona-Zeiten etwa die Vorbereitung dazu? Wer weiß...

Andri123  28.05.2020, 22:17
@Privatier59

Eine Meinungsäusserung des vorherigen Vermieters dürfte rechtlich allerdings wohl irrelevant sein , für beide Seiten.

Ich kann mir kaum einen relevanten Fall vorstellen. Eine verschwiegene Insolvenz vielleicht oder gefälschte Schufa-Auskunft.

imager761  30.05.2020, 07:06
@Andri123

Seinem Vermieterkollegen den Tipp zu geben, Kautionszahlungseingänge oder turnusgemäß erfolgte Treppenhausreinigung anfangs kosequent nachzuprüfen, weil es hier Anlass zu Beschwerden gab, ist kein Datengeheimnis.