Markise Reparatur und Markisenstoff erneuern, ist der Vermieter oder Mieter zuständig?

2 Antworten

Nach meiner Ansicht ist der Vermieter für die Instandhaltung der Markise zuständig, da er im Mietvertrag (oder im Wohnungsübergabeprotokoll) nicht festgehalten hat, dass diese Einrichtungsgegenstände vom Vormieter kostenfrei geschenkt werden (dazu hätte auch die unterschriebene Erklärung des Vormieters gehört!).

Lies bitte: https://www.mieterbund.de/index.php?id=393

Wenn sie nicht der Eigentümergemeinschaft gekauft wurde (ist bei Markisen eher selten; dann hätten ale Nachbarn das selbe Modell) und wenn sie nicht dem Vermieter gehört, gehört sie euch.

Wenn sie euch nicht vom Vormieter verkauft wurde, ist sie euch scheinbar von ihm geschenkt worden. Es kann auch sein, dass der sie schon vom Vorvormieter bekommen hat.

Jedenfalls scheint der Sonnenschutz eure Sache zu sein. Ob ihr die Markise erneuert, den Stoff erneuert oder sie so lasst, wie sie ist und euch einen Sonnenschirm kauft, bleibt euch überlassen.


Koki86 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 17:53

Hallo Rat2010 , ich habe noch eine Frage zu dir personlich , in eine andere frage für Markise Erneuerung vor 154 Tage , Sei haben den folgente anfor gegeben welche ist der Gegenteil ???? :

Wenn Sie bei der Übergabe kein Thema war, läuft es so, dass du sie ersetzen musst. 

Ähnlich wie Küchen sollten alle Einbauten vom Vormieter an den nächsten Mieter verkauft werden. Zur Not durch dich als Vermieter und zur Not für einen Cent. 

Was dir als Vermieter gehört wird - wenn nicht explizit anders geregelt - mitvermietet und wenn es defekt ist oder kaputt geht, ist das dein Problem. 

Die Markise musst also wenn sie deine ist du ersetzen aber vielleicht lässt der Mieter mit sich reden.

MfG

koki86

Rat2010  23.04.2020, 18:00
@Koki86

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Keine Ahnung, worum es damals ging.

Rat2010  23.04.2020, 18:05
@Koki86

Habe sie mir angeschaut. Auch keine schlechte Antwort. Such dir eine aus ;)

Was der Richter entscheidet ist eh Glückssache.

Koki86 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 18:42
@Rat2010

Es war nicht mit Absicht 😉 Habe ich einfach auf verschiedenen Meinungen geschaut.
Aber trotzdem, so kann jeder Vermieter Sagen dass er die Markise geschenkt von Vormieter bekommen hat.
Und wenn er geschenkt bekommen hat, bedeutet dass er ist schon die Eigentümer von dei Markise , und in diese fall er Sei zu mich untervermieten hat. Ohne mich in Kenntnis zu setzen dass die Markise ist von Vormieter engenracht

danke für deine Meinung

Mit freundlichen Grüßen
koki86

Rat2010  23.04.2020, 20:45
@Koki86

Du hast jedenfalls sehr, sehr schlechte Karten.

Ich würde es als Vermieter auf eine Klage ankommen lassen.

Koki86 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 21:16
@Rat2010

Ja und welche Grundlage , weil ich als Mieter meine Rechte Suche?

Rat2010  24.04.2020, 09:26
@Koki86

Wenn Fragen wie diese einfach und für beide Seiten eindeutig zu beantworten wären, bräuchte es keine Gerichte. Ein Großteil der Anwälte wäre arbeitslos.

Du findest also für beide Seiten wenigstens fünf Urteile in die ein und wenigstens fünf Urteile in die andere Richtung. Man (also nicht nur Vermieter sondern auch Richter) kann sich auf den Standpunkt stellen, dass was der Vermieter nicht angeschafft oder auch nicht mitvermietet hat, auch nicht mitvermietet wurde.

Man kann sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass was nicht explizit dem Mieter verkauft oder geschenkt wurde, dem Vermieter gehört und mitvermietet wurde.

Das ist nicht nur eine Frage des Richters sondern auch eine des Bundeslandes, in dem er sein Urteil spricht und wie dort geurteilt wird, ändert sich im Zeitablauf. Nur kannst du dann immer noch einen Richter erwischen, der es anders sieht. Für höchstrichterliche Urteile ist die Sachlage zu oft immer ein klitzekleines bisschen anders.

Du wirst deshalb auch hier Antworten von Leuten, die den Mietervereinen näher stehen und aus einem Bundesland kommen, das mieterfreundlich urteilt und auch Antworten von der anderen Seite bekommen. Anwälte schreiben, dass du zum Anwalt gehen sollst, weil sie wissen, dass es nicht so einfach ist.

Wenn man hier antwortet ist fast jeder ein bisschen "Hobbyrichter". In dem Fall haben für mich eine Rolle gespielt, dass ihr immerhin schon 3 1/2 Jahre in der Wohnung seid und scheinbar beabsichtigt, dort zu bleiben. Der Aussage des Vermieters, dass er an der Anschaffung nicht beteiligt war, schenkte ich mal Glauben.

Ein Urteil, dass der Vermieter sie ersetzen muss, führt zu einer extrem billigen Lösung. Es wird also nicht der Stoff ersetzt sondern es kommt eine Baumarktmarkise hinschrauben lassen, die bei deinem Auszug vernichtet wird. Er wollte es ja nicht und er will auch nicht dafür verantwortlich sein, wenn man ein Mieter vergisst, sie rein zu fahren und eine Windböe sie zerstört.

Der Mieter kann überlegen, ob er sie in der nächsten Wohnung wieder brauchen kann und etwas so hinmachen, wie es seinen Bedürfnissen entspricht. Alternativ lässt sich die Markise an den Nachmieter verkaufen, wenn sie gut aussieht und man droht, sie sonst abzumontieren.

Deshalb mein vermieterfreundliches "Urteil". Wenn der Vermieter die Reparatur nicht zahlen will, wird dir nur der Rechsweg bleiben. Ob du aber "dein" Recht bekommst? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Rat2010  24.04.2020, 13:51
@Koki86

Mir gefällt meine Meinung von vor 155 Tagen auch immer besser.

Besser, der Vermieter lernt was dazu als dass der Mieter das zu tragen hat.

Rat2010  24.04.2020, 15:30
@Koki86

Vermieter zahlen in D nur drauf. Ich denke, das ist der Grund, aus dem manche versuchen, den Schaden klein zu halten.

Manchmal bleibt es beim Versuch.

Koki86 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 17:40

Hallo , danke für die schnelle Antwort.
Wei kann dass sein das dei Markise mir gehört wen ich Sei nicht gekauft und nicht angebracht habe ?

Sie würde schon eingebaut beim Einzug, und für mich Sei gehört zu den Mietvertrag.

Dass bedeutet der Vermieter kann jederzeit uns gezwungen auf unserer Kosten die Markise abzubauen ?!?

MfG

koki86

Rat2010  23.04.2020, 17:57
@Koki86

Es ist beim Einzug fast üblich, dass man eine fast schrottreife Küche und manchmal auch uralte Einbauschränke geschenkt bekommt. Manchmal muss man sie auch ablösen. Nur wenn extra aufgeführt, mietet man die Küche des Vermieters mit (passiert, wenn man einen Anfänger als Vermieter hat).

Bei euch geht es um eine Markise, bei der der Vermieter sagt, dass sie euch der Vormieter geschenkt hat und ich finde den Gegenbeweis schwierig, weil nichts gegenteiliges im Mietvertrag steht, wo es aber stehe müsste.