Hallo,

bei meinem Mieter war das Eckventil am Spültisch in der Küche undicht. Ein Handwerker hat ein neues Eckventil eingebaut. Im Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel bis zu einer Höhe vom 100,00 Euro vereinbart. Handwerkerrechnung betrug 71,70 Euro.

Diesbezüglich bat ich meinen Mieter mir den Betrag zu überweisen.

Der Mieter verweigert die Bezahlung.

Meine Frage: Zählt die Reparatur eines Eckventils in der Küche zu den Kleinreparaturen. Wer muss die Reparatur bezahlen, Vermieter oder Mieter.

Noch hinzufügend: Die Einbauküche ist Eigentum des Mieters.

Meine Frage: Muss der Vermieter ein Eckventil zur Verfügung stellen.

Für Antworten im Voraus besten Dank.

Monika