Tapetenrein bei Erstbezug, tapetenrein bei Auszug?
In der Anlage zum Mietvertrag für meinen Erstbezug in 2013 heisst es: "die Wohnung wird bei Mietbeginn 'tapetenrein' übergeben, sie muss bei Auszug auch wieder 'tapetenrein ' übergeben werden". Beim Einzug habe ich lediglich die Wände weiss gestrichen. Jetzt möchte ich ausziehen. Was muss ich machen (sicherlich nicht streichen, aber Dübellöcher verputzen usw?). Es ist noch der erste Anstrich und natürlich gibt es einige schwarze Streifen, kann ich da einfach mit dem Pinsel drübergehen. Danke
2 Antworten
https://deutschesmietrecht.de/mietrecht/187-bei-auszug-muss-die-tapete-nicht-entfernt-werden.html
In der Anlage zum Mietvertrag für meinen Erstbezug in 2013 heisst es: "die Wohnung wird bei Mietbeginn 'tapetenrein' übergeben, sie muss bei Auszug auch wieder 'tapetenrein ' übergeben werden".
Das hört sich nach Individualvereinbarung an.
Nur wenn ich das richtig einordne, hast Du die Wände gestrichen - also nicht tapeziert.
Damit kann dann der Folgemieter auf der gestrichenen Wand tapezieren.
Nach höchstrichterlichen Leitsatzentscheidungen ist die Vereinbarung 'tapetenrein', also Rückgabe ohne Tapeten, als unangemessen benachteiligende Klausel unwirksam getroffen: BGH VIII ZR 152/05, VIII ZR 109/05
Egal, ob die Tapete übernommen oder selbst angebracht wurde: Ist sie sachgercht angebracht und nicht verschlisssen, muss man sie nicht entfernen.
Soweit die Regelung in einer Anlage zum Mietvertrag verhandelt gewesen sein soll und als individualvertragliche Vereinbarung zählt, gilt entgegenstehend eine Rückbaupflicht.
G imager761