darf ich von der Kaution einbehalten?
bei Übergabe (Rückgabe) der Wohnung hielten wir folgende Mängel nicht fest:
- fehlende Plastikabdeckung des Duschkopfes
- fehlender Handtuchhalter
- Sieb des Wasserhahns fehlte, nicht bemerkt
- Wasserhahn wurde ausgebaut, es fehlte der Anschlussschlauch nicht bemerkt
- eine abplatzende Tapete hat der Mieter Feuchtigkeit/Schimmel als Ursache angegeben. In Wirklichkeit wurde mit falscher Farbe gestrichen (Latextapete). Wir nahmen dies nicht ins Protokoll auf. 24h Arbeit Tapete abkratzen und neu streichen. Vermietung des Zimmers war so unmöglich.++ Materialkosten
sind wir im Recht eines der Gegenstände noch von der Kaution abzuziehen.
Hätten wir unterlassene Kleinreparaturen in die Übergabe aufnehmen müssen?
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