Lebenspartner steht in der Schufa, ist jedoch nicht als Hauptmieter eingetragen, darf die Wohnung dann verwehrt werden?
Erstmal hallo zusammen,
mein Lebenspartner (verheiratet) und Ich wollten in eine kleinere Wohnung ziehen, da unsere momentane zu groß ist. Nach langem Suchen haben wir nun auch eine gefunden und an für sich war alles abgeklärt. (Dazu sollte gesagt werden, dass ich in der SCHUFA stehe, jedoch nicht als Hauptmieter eingetragen wurde, sondern lediglich mit meinem Mann mitziehe. )
Eben wurde ich angerufen, dass die Wohnung doch nicht an uns vermietet wird und alles zurückgerufen wird, da ich eben einen Eintrag in der Schufa habe.
Nun zu meiner Frage:
- Gibt es da eine Möglichkeit, die Wohnung trotzdem noch zu bekommen?
- Ist es normal, wenn ein ''Mitbewohner'' in der SCHUFA steht, der Hauptmieter aber nicht, dass die Wohnung dann verwehrt wird?
6 Antworten
Die Mietpreisbremse führt dazu, dass der Preis Wettbewerbsparameter [VWL-Fachwort] Preis an Relevanz verliert, da er gedeckelt ist. Daher verlagert sich der Wettbewerb auf andere Wettbewerbsparameter wie bspw. Bonität, Referenzen, vom Mieter durchgeführte Instandsetzungen, Tätigkeiten usw. Das wurde bei der Durchsetzung des Gesetzes leider nicht bedacht.
Du wirst nix gegen die Absage tun können.
Es entscheidet letztlich der Vermieter, wem er die Wohnung geben will. Und wenn er nicht will, das jemand mit Schufa die Wohnung kriegt, kannst du nix tun.
Zumal die beiden verheiratet sind, was die "Zwangs"lage nicht verbessert.
Sorry ... besagter Vermieter möchte 2 solvente Mieter haben und diesen Anspruch darf er umsetzen.
Warum wurde Deine Schufa-Auskunft verlangt, wenn Du gar nicht Hauptmieterin wirst? Warum hast Du sie dann überhaupt preisgegeben?
Wenn Du weiter so taktisch vorgehst, könnte sich die Problematik wiederholen. Du bräuchtest eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Die bekommst Du aber nur, wenn Du auch jetzt schon Vertragspartnerin im (alten) Mietvertrag bist, wovon ich nicht ausgehe.
Die Wohnung könnt Ihr vergessen, ein Nachhaken lohnt nicht.
Natürlich darf der VM mit anderen Mietern Mietvertrag schliessen, wenn er zwei solvente Mieter ohne schufa-Eintrag bevorzugt. Das ist normal, Bonität möglichst mit gesamtschuldnerischer Haftung zweier erwerbstätiger Mieter zu suchen, von denen immer ein Verdiener mit Kurzarbeit, arbeitsunfähiger Erkrankung oder Jobverlust ausfallen kann, ohne dass gleich die Mietzahlung ausbleibt.