Illegale Keller aneignung?
Wir sind eine eigentümergemeinschaft von 8 Parteien.nun hat ein Mieter sich
den Gemeinschaftskeller angeeignet und diesen mit einem Schloß versehen. Muß er den Keller auf Verlangen öffnen, er weigert sich.
5 Antworten
Im Wilden Westen hätte man den Colt gezogen.
Heute geht man vor Gericht. Das soll der WEG-Verwalter veranlassen. Wieso macht er das denn nicht?
Nach meiner Einschätzung wäre da sogar eine Einstweilige Verfügung möglich.
Ja viel Spass, dann wird er behaupten, das er nicht das Schloss angebracht hat, sonder irgendwer anders. Bei solchen Dingen kann man nur verlieren.....
Dann sendet man (der VBerwalter) ein Einschreiben Rückschein, danach beautragt die Gemeinschaft den Anwalt
Die Frage die sich ja grundsätzlich stellt ob der Fragesteller ein Interesse an dem Keller hat oder ob er nur Blockwart sein will.
Ob ein einzelner Eigentümer das öffnen verlangen kann, oder ob das die Eigentümergemeinschaft veranlassen muss. Wenn die kein Interesse an dem Keller haben, wird es schwierig und kostet Zeit und Geld. Kommt ja hinzu wer die Kosten zu tragen hat.
Erstaunlich ist das es bei einer Eigentümergemeinschaft ein Mieter war, nicht der Eigentümer der Wohnung. Das heist natürlich das für Kosten der Eigentümer der betreffenden Wohnung aufkommen muss. Weis der Eigentümer denn davon, was sein Mieter dort gemacht hat? Da wäre der erste Ansatzpunkt.
Der M darf und muss hier garnichts, sein VM als WE muss. Dazu lässt man ihn vom Verwalter auffordern, sofern die Mehrheit der WE diesen Keller als Gemeinschaftskeller überhaupt beansprucht.
Damit liesse sich das Schloss gewaltsam entfernen.
Murmeltier:
Streitigkeiten über den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums gehören vor das WE-Gericht. Frag den Verwalter. Vorher solltest du den Hausmeister einschalten.