Hallo, meine Frage ist, ob ich den Minijob meiner Kinder in der Einkommensteuererklärung angeben muss. Beide studieren auswärtig und ich mache in der Steuererklärung Unterstützung Bedürftiger geltend. Erhalte für beide kein Kindergeld mehr. Ich habe jeweils eine Lohnsteuerbescheinigung ohne einbehaltene Lohnsteuer. Trage ich den Verdienst ein, würde ich nur noch die Hälfte an Rückzahlung vom Finanzamt bekommen. Mfg