Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?
Hallo liebe Community,
ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.
Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.
- Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
- Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen
Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?
Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Die Begrenzung auf 4.500,-€ steht ja tatsächlich nur in Par. 9 Abs 1 Nr. 4 EStG und bezieht sich auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
In Abs 1 Nr.5 Satz 5 ff. steht die Begrenzung nicht.
Gleichwohl können Nachweise für die tatsächliche Durchführung verlangt werden, und im verlinkten Artikel wird empfohlen, solche möglichst vorzuhalten.
https://www.test.de/Doppelter-Haushalt-Jetzt-geht-mehr-bei-Heimfahrten-4608086-4608091/