Anlage AV: Wie sind Postdocs begünstigt, wenn überhaupt?
In Bayern bekommt ein alleinstehender typischer Postdoc (m/w/d) an einer Uni einen befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) und muss bei der Neueinstellung als zusätzliche Altersvorsorge zwischen VBL Klassik und VBL Extra wählen. Angenommen, er/sie/es wählte den Vertrag AVB extra im Jahre 2018. Wird der Postdoc (m/w/d) nun im Sinne der Anlage AV der Einkommensteuererklärung im Jahr der Einstellung unmittelbar begünstigt (Zeile 9), mittelbar begünstigt (Zeile 19), oder gar nicht begünstigt? Die Anleitung zur Anlage AV ist unklar geschrieben in diesem Punkt.
PS. Der Ausdruck "der Postdoc (m/w/d)" ist absichtlich politisch korrekt geschrieben, damit sich Herr Goethe wegen unserer verschrobenen Sprache im Grabe noch einmal umdrehen darf. Eigentlich hasse ich diese Sprachvergewaltigung.
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Kannst Du nicht einfach bei der VBL eine Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge anfordern? Auf solchen Bescheinigungen ist ja üblicherweise sogar vermerkt, in welcher Zeile/Anlage die Beiträge einzutragen sind.
Im Übrigen bekam ich endlich mal eine Bescheinigung vom VBL. Da steht "Arbeitgeber" unter "Einzahler", "01" unter "Steuermerkmal", wozu die Legende "§3 Nr. 63 EStG", "Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der Rentenanteile" lautet. Laut mündlicher Mitteilung eines VBL-Bearbeiters am Telefon habe ich keinen Riestervertrag. Zeilen der Steuererklärung, in die eine Eintragung vorzunehmen wäre, sind nicht vermerkt. Also?
Schon, aber in der Fragestellung geht es nicht darum, wo welche Be(i)träge einzutragen sind. Gefragt wurde nach etwas anderem.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter heisst das -
und bei so einem gelten die selben Regelungen zu Sonderausgaben wie bei jedem anderen auch.
Ich glaube, nach etwas ganz anderem gefragt zu haben, nämlich nach Begünstigung, nicht nach Regelungen zu Sonderausgaben. Jedenfalls sehe ich keinen Zusammenhang zu deiner Antwort. Du hast ja vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben bekommen.