Nachzahlung von EU Rente - Angabe in der Einkommensteuererklärung - Steuernachzahlung
Seit Juni 2008 erhalte ich monatlich Erwerbsunfähigkeitsrente, ausserdem erhielt ich 2008 nach einem Klageverfahren eine Rentennachzahlung für insgesamt 21 Monate. Mein Mann ist Arbeitnehmer, Lohnsteuerklasse 3, (Jahresbrutto ca 24000 Euro / Rente incl.Nachzahlung ca. 19000 Euro). Die Rente sowie die Nachzahlung habe in der Einkommensteuererklärung ("Elster" Software vom Finanzamt) in die Anlage "R" eingetragen. Bei aussergewöhnlichen Belastungen habe ich den Grad der Behinderung von 60 sowie Anwaltskosten (Klageverfahren) von ca.1400 Euro angegeben. Irgendwelche anderen Einkünfte, sei es aus Vermietung/Verpachtung, Kapital, Vermögen o.ä. sind nicht vorhanden, ebenso keine Kinder. Laut Berechnung müssen wir nun ca.2000 Euro an das Finanzamt zurückzahlen. Nun frage ich mich ob das reell ist oder ob ich irgendetwas falsch eingetragen haben könnte (z.B. "muss" diese Nachzahlung wirklich angegeben werden - kann sie evtl auf mehrere Jahre aufgeteilt werden...?) Kann mir hier jemand helfen? Ich bin für Hinweise, Auskünfte, Tipps im voraus jedem dankbar!!! Gruss Heike St.
1 Antwort
Die nachzahlung kann gem. § 34 Abs. 1 +2 EStG in Verbindung mit R 34.4 (Einkommensteuerrichtlinie zu diesem Paragraphen, rechnerisch auf 5 Jahre verteilt werden. Das spart etwas an Progression.
Vorschlag. Wenn das Finanzamt nicht zu weit weg ist, mit der Erklärung und allen Unterlagen dorthingehen und die Sachlage mit der Rente unter nennung de sobigen Paragraphen nennen, das ist die einfachste Sache anstatt sich nun durch die Formulare zu fummeln um die richtigen Felder für die nötigen häkchen zu finden.