Meine Mutter, ukrainische Bürgerin, lebte in der Ukraine und hat mir ihre privatisierte Wohnung per Testament vererbt. Ich habe nur deutsche Staatsangehörigkeit.

Im April 2020 ist sie verstorben. N

ach 6 Monaten, im Oktober 2020, bin ich nach Ukraine geflogen und dort beim Notar die Erbschaft eingetreten.

Als Ausländerin mußte ich aber 18% Erbschaftsteuer plus 1,5% Militär-Gebühr von der Wert der Wohnung bezahlen. Es waren ca. EUR 3.000,-.

Erst nach der Zahlung dürfte ich die Erbschaft eintreten.

Die Wohnung habe ich aber gleich verkauft, mit dem Kaufvertrag beim Notar. Wohnungswert EUR 14.620,-. Das Geld per SWIFT nach Deutschland auf mein Bank-Konto überwiesen.

Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.

  • Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
  • Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen? Obwohl kein Erbschaftssteuer in Deutschland fällt?

Vielen Dank für die Antwort.

Elena B.