Meine Mutter, ukrainische Bürgerin, lebte in der Ukraine und hat mir ihre privatisierte Wohnung per Testament vererbt. Ich habe nur deutsche Staatsangehörigkeit.
Im April 2020 ist sie verstorben. N
ach 6 Monaten, im Oktober 2020, bin ich nach Ukraine geflogen und dort beim Notar die Erbschaft eingetreten.
Als Ausländerin mußte ich aber 18% Erbschaftsteuer plus 1,5% Militär-Gebühr von der Wert der Wohnung bezahlen. Es waren ca. EUR 3.000,-.
Erst nach der Zahlung dürfte ich die Erbschaft eintreten.
Die Wohnung habe ich aber gleich verkauft, mit dem Kaufvertrag beim Notar. Wohnungswert EUR 14.620,-. Das Geld per SWIFT nach Deutschland auf mein Bank-Konto überwiesen.
Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.
- Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
- Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen? Obwohl kein Erbschaftssteuer in Deutschland fällt?
Vielen Dank für die Antwort.
Elena B.