Frage zur privaten Kapitalbildenden LV und Krankenkassenbeitrag?
Hallo an alle,
Ich habe eine Frage bezüglich der privaten (also nicht betriebliche) Kapitalbildenden Lebensversicherung und dessen Meldung an die Krankenkasse.
Wenn man angestellt ist, kann man sich diese bei einmaliger Auszahlung steuerfrei auszahlen lassen (KL-Abschluss 2003) und der gesetzlichen Krankenversicherung braucht es nicht zu interessieren, da man ja Arbeitnehmer ist. Als freiwillig Versicherter muss man diese aber melden und 120 Monate lang Beiträge darauf zahlen.
So weit, so gut.
Nun ist es aber so, wenn die Auszahlung in der ersten Hälfte von 2024 stattfand, während man noch im Angestelltenverhältnis war, man sich aber in der zweiten Hälfte von 2024 oder Anfang 2025 wieder freiwillig versichern lassen muss, weil der Arbeitsvertag ausläuft, ist diese Auszahlung dennoch beitragspflichtig? Die Steuererklärung für 2024, die man ja der Krankenkasse für die Beitragsbemessung vorlegen muss, hat man ja erst 2025. Oder muss zwischen Einmalauszahlung und freiwilliger Krankenversicherung mehr als ein Jahr liegen, damit sie von der Beitragspflicht ausgenommen ist?
Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich ausgedrückt.
1 Antwort
Ich verstehe die Frage leider sehr gut.
Die LV muss m.E. während der Pflichtversicherung evtl. gar nicht durch Dich an die KV gemeldet werden (und durch die LV vielleicht auch nicht, das hab ich nicht herausbekommen), und im Steuerbescheid wird sie doch auch nicht auftauchen?
Vielen Dank für die Antwort.
Ich würde das auch so sehen, aber dennoch habe ich Bedenken, dass die KV die Verbeitragung der Einmalauszahlung nachfordern könnte, wenn diese ein paar Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags stattfand. Arbeitslos möchte ich mich eigentlich nicht melden.