Verkauf geerbte Immobilie in der Ukraine, wie steuerlich gelten machen in der Einkommensteuererklärung?
Meine Mutter, ukrainische Bürgerin, lebte in der Ukraine und hat mir ihre privatisierte Wohnung per Testament vererbt. Ich habe nur deutsche Staatsangehörigkeit.
Im April 2020 ist sie verstorben. N
ach 6 Monaten, im Oktober 2020, bin ich nach Ukraine geflogen und dort beim Notar die Erbschaft eingetreten.
Als Ausländerin mußte ich aber 18% Erbschaftsteuer plus 1,5% Militär-Gebühr von der Wert der Wohnung bezahlen. Es waren ca. EUR 3.000,-.
Erst nach der Zahlung dürfte ich die Erbschaft eintreten.
Die Wohnung habe ich aber gleich verkauft, mit dem Kaufvertrag beim Notar. Wohnungswert EUR 14.620,-. Das Geld per SWIFT nach Deutschland auf mein Bank-Konto überwiesen.
Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.
- Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
- Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen? Obwohl kein Erbschaftssteuer in Deutschland fällt?
Vielen Dank für die Antwort.
Elena B.
2 Antworten
Ich habe bereits deutschen Erbschaftsteuerbescheid, daß ich keine Steuer in Deutschland zahlen muß.
Natürlich nicht. Als Kind hast du einen Freibetrag von 400.000 Euro, das wird das Erbe nicht hergegeben haben.
Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
Nirgends, wenn das Haus schon länger als 10 Jahre im Familienbesitz war.
Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen?
Neenee, bezahl du mal deine Steuern alleine, die Gesellschaft gibt dir hier nichts dazu, denn
- Ist der Verkauf steuerfrei und
- hast du keine deutsche Erbschaftsteuer gezahlt.
Wo gebe ich den Erlös für den Verkauf in der Einkommensteuererklärung ein?
In der Anlage SO Seite 2, es ist aber steuerfrei.
Kann ich in der Ukraine bezahlten Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen und evtl. eine Ermäßigung bekommen?
Nein, weil das Erbe weder mit Erbschaftsteuer belastet ist, noch auf den Verkauf Einkommensteuer anfällt.