Muss ein Wahlhelfer seine finanzielle Entschädigung versteuern?

2 Antworten

Hallo,

Diese finanzielle Entschädigung ist ein ehrenamtliche Tätigkeit - und bei Wahlhelfern nennt sich diese "Aufwandsentschädigung ".

Darin sind alle deine Kosten abgedeckt (oder auch nicht ) ;-) Die Aufwandsentschädigung gehört auch nicht in die Einkommensteuererklärung ! K.


haggis 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 20:29

Danke sehr! :-)

Gaenseliesel  20.03.2014, 20:39
@haggis

es gibt sie doch noch, nette, sich bedankende Fragesteller !!!

Gern geschehen @haggis ! Gruß ! K.

Nein, das sogenannte Erfrischungsgeld ;-)) ist steuerfrei.

.Das wäre ja noch schöner!

Das bisschen Geld für so viele Stunden ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, in der allerdings auch das Fahrgeld mit abgegolten ist.


haggis 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 21:11

Oja, viele Stunden! :)

Danke sehr!