Muss ein Wahlhelfer seine finanzielle Entschädigung versteuern?
-
Wenn ein Wahlhelfer für seine Arbeit am Wahlsonntag 60 Euro erhält, muss er diesen Betrag bei der Steuererklärung angeben?
-
Und können die gefahrenen Kilometer zum Wahllokal (1x morgens, 1x nachmittags) als Ausgaben eingetragen werden?
2 Antworten
Hallo,
Diese finanzielle Entschädigung ist ein ehrenamtliche Tätigkeit - und bei Wahlhelfern nennt sich diese "Aufwandsentschädigung ".
Darin sind alle deine Kosten abgedeckt (oder auch nicht ) ;-) Die Aufwandsentschädigung gehört auch nicht in die Einkommensteuererklärung ! K.
es gibt sie doch noch, nette, sich bedankende Fragesteller !!!
Gern geschehen @haggis ! Gruß ! K.
Nein, das sogenannte Erfrischungsgeld ;-)) ist steuerfrei.
.Das wäre ja noch schöner!
Das bisschen Geld für so viele Stunden ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, in der allerdings auch das Fahrgeld mit abgegolten ist.
Danke sehr! :-)