Gesetzt den Fall, jemand hat in seiner Lohnsteuerbescheinigung bei Nr. 33 zwei Einträge:

  • Stpfl AG-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK xxx,xx €

  • AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK yyy,yy €

(ZVK ist die Zusatzversorgungskasse für Angestellte im öffentlichen Dienst)

Wohin muss das in der Einkommensteuereklärung?

Ist Anlage Vorsorge, Zeile 52 richtig?

Beide Zahlen zusammengezählt, oder nur eine von ihnen?