Was alles gehört Handwerkerleistungen in der Einkommenssteuererklärung?
In einem aktuellen Anwendungsschreiben vom BmdF vom 15.2.2010 habe ich keine Aussage zu erbrachten Vermessungsleistungen durch ein Vermessungsbüro auf dem eigenen Grundstück gefunden. Gilt dies (in Zusammenhang mit dem Errichten eines selbst genutzten Neubaues) als Handwerkerleistung ? und wäre es somit "absetzbar" ? Beim Googeln u. ä. Versuche hab ich nichts finden können.
Über evtl. Quellnachweise würd ich mich freuen! Danke!
Gruß Fried
2 Antworten
Die Vermessungsleistungen gehören entweder zu den Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn es darum geht die Grundstücksgrenzen festzustellen, oder zu den Baukosten, wenn das Gebäude einzumessen ist.
Zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehört es nciht, denn es handelt sich nicht um eine Reparatur.
Wenn Vorhandenes nicht erweitert, sondern nur saniert wird, dann geht die Tendenz in Richtung Dienst- oder Handwerkerleistungen. Siehe hierzu grundsätzlich dieses BMF-Schreiben, insb. Textziffer 20 und den Anhang: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Allerdings sind Vermessungsarbeiten vermutlich sehr ähnlich zu sehen wie die Leistungen eines Statikers oder Architekten oder Schadensgutachters, die grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Diese Maßnahme ist nicht absetzbar!
Lies bitte Textziffer 20 des genannten BMF-Schreibens: "§ 35a Abs. 3 EStG (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG a. F.) gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ...." und nicht für Neubaumaßnahmen.
Es handelt sich auch um eine Maßnahme, die nicht von Privatpersonen des Haushalts oder von Fachkräften eines Handwerkers durchgeführt werden kann, sondern nur von öffentlich bestellten Vermessungstechnikern. Alle anderen dürfen nur mit dem Bandmaß spielen.
Dieser Tenor ist bereits im BMF-Schreiben vom 27.10.2007 enthalten.
Ich weiss, das Thema ist schon älter... Ich habe einen Altbau gekauft und plane, diesen zu sanieren. Dazu wird das Gebäude und das Grundstück komplett neu eingemessen, da man den alten Plänen nicht trauen kann. Wäre hierfür der Arbeitslohn als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar?