Verluste aus selbständiger Tätigkeit verrechnen mit Gehalt bei ESt-Erklärung?

3 Antworten

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ja klar, warum nicht.

ist doch logisch. Wenn Du im nächsten Jahr zu Deinen 40.000,- mit der Selbständigkeit weitere 10.000,- verdienst, dann kommen die ja auch dazu.

Das ist übrigens der Verlustausgleich, im Gegensatz zum Verlustabzug.


angest44 
Beitragsersteller
 27.03.2014, 23:05

man weiss ja nie... Nimmt man Spekulationsgewinne oder Kapitalerträge, so gibt es teils eine Verstrickung mit dem Steuersatz, wenn niedriger als 25%. Und die Verluste kann man nicht gegenrechnen bei der ESt.

Und daher könnte es ja sein, dass es bei meiner Frage auch Regelungen gibt.

Danke. Die Antwort bringt Klarheit. Ich überlege nämlich, was ich tue, wenn die Selbständigkeit ein Flopp ist.

blackleather  27.03.2014, 23:28
@angest44

Und daher könnte es ja sein, dass es bei meiner Frage auch Regelungen gibt.

Mit der Vermutung liegst du richtig. Es gibt solche Regelungen: Die sog. "Liebhaberei-Rechtsprechung".

LittleArrow  28.03.2014, 00:33
@angest44

Ich überlege nämlich, was ich tue, wenn die Selbständigkeit ein Flopp ist.

Lege die Steuerersparnis möglichst gewinnbringend an! Du wirst das Ersparte nämlich später für Steuerzahlungen gebrauchen können;-)

wfwbinder  28.03.2014, 05:47
@blackleather

Nun macht @angest44 nicht gleich Angst. Das gilt nicht für die üblichen Anfangsverluste von 1-2 Jahren, sondern dazu ist erforderlich, dass das Unternehmen nachhaltig keine Gewinne macht und auch nicht erkennbar ist, dass sich daran etwas ändert, oder umgekehrt erkennbar ist , dass keine Gewinne gemacht werden können.

EnnoBecker  28.03.2014, 07:51
@angest44
Spekulationsgewinne oder Kapitalerträge, ....die Verluste kann man nicht gegenrechnen bei der ESt.

Doch, kann man. Aber eben auch wieder nur mit gleichartigen Gewinnen. Es gibt sogar noch mehr Verlustverrechnungsbeschränkungen - aber bei dem, was du vorhast, greifen die nicht.

ja klar,

Aber nicht ewig. Wenn du nur Verluste machst sagt das Fiamt "Liebhaberei " und alle Abzüge werden wieder herausrechnen. Aber erst nach ein paar Jahren und dann rückwirkend.

Bei gutem Glauben an die Ernsthaftigkeit Deiner Bemühungen um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb kannst Du solche Verluste im Rahmen Deiner Steuererklärung geltend machen. Sie werden dann im Steuerbescheid mit Deinen übrigen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit verrechnet und mindern so Dein zu versteuerndes Einkommen. Du kommst in Deinem Fall in der Steuerprogression ein erhebliches Stück tiefer.

Auf der anderen Seite droht Dir die nachträgliche Steuernachforderung, wenn nach einigen Verlustjahren das FA Deine Tätigkeit als Liebhaberei abtut. Siehe hierzu beispielhaft diesen Link:

https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/L/Liebhaberei.html