Hallo liebe Experten,

ich bin gerade dabei meine Einkommensteuererklärungen der vergangenen Jahre aufzuarbeiten und benötige einen Rat von Ihnen. Es geht dabei um meine Ehefrau. Sie studiert seit 2014 MBA und wird dieses Jahr mit dem Studium fertig. Das Studium beinhaltete unter anderem solche finanzielle Belastungen wie: Studiengebühren (inkl. Verwaltungsgebühren) ca. 7500EUR, sowie Auslandssemster ca. 8000EUR. Sie hat kein Einkommen, Steuerklasse 5. Ich habe entsprechend Steuerklasse 3. Mein Jahresgehalt ca. 55t. Und nun zur Frage: Soll ich Sie bei der zusammenveranlagten Steuererklärung jetzt mitberücksichtigen oder ist es besser, wenn Sie nach dem Studium beim Arbeitsbeginn im ersten Jahr Ihre Studiumaufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung selber einreicht? Ich bin leider ganz neu auf dem Gebiet und bitte um Rücksicht)) Herzlichen Dank und freundliche Grüße!