Wie wird Einkommen in Luxembourg und Deutschland versteuert (Doppelbesteuerungsabkommen?
Wenn ich als Arbeitnehmer in Luxemburg beschäfigt bin und dort Einkomme beziehe und zeitgleich aber Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung habe, wie erfolgt die Besteuerung dann?
Ich habe bereits etwas von Progessionsvorbehalt gelesen, aber wenn die Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten unter dem Steuergrundfreibetrag sind, ist dann das für mich überhaupt ein Thema?
Oder gilt dieser nicht?
Falls diese nicht gelten sollte und ich einen erhöhten Steuertarif zahlen muss, werden dann nur die Mieteinnahmen versteuert oder käme dann auch wieder das Einkommen aus Luxembourg besteuert?
2 Antworten
Entschuldige die Berechnung verstehe ich nicht so ganz.
Wohnsitz in DE richtig, aber Grenzübergänger.
Vermietungsobjekt in DE. Gehen wir mal wirklich von 30.000 Euro Gehalt in Luxembourg aus und 6000 Euro Gewinn also Überschuss aus Vermietung in DE.
Im Normalfall müsste es ja nach Doppelbesteuerungseinkommen das Gehalt in L ermittelt werden.
Aber durch die Mieteinnahmen wie wird das jetzt gemacht=?
Ich verstehe deine Rechnung nur so, als ob alles in Deutschland versteuer wird, deswegen macht es für mich schwer das ganze zu verstehen, weil ich davon ausgehe Gehalt wird in L versteuert.
Heißt das um nochmal konkret zu werden:
Zum Beispiel ich habe in L 30.000 zu versteuerendes Einkommen
In DE 4000,- Euro Überschuss durch Mieteinnahmen.
Ich würde jetzt verstehen, dass nur die Mieteinnahmen z.b mit 20 % versteuert werden.
Aber im Progessionsvorbehalt heißt es also, das mein Gehalt von 30.000€ einfach mal dazugerechnet wird. Und somit muss ich dann 34.000€ in DE versteuern und 30.000€ in Luxembourg.
Bedeutet das also, dass ich keinerlei Vorteile mehr durch das Doppelbesteuerungseinkomme genieße und den luxembourgerischen Satz anwenden kann?
Aber im Progessionsvorbehalt heißt es also, das mein Gehalt von 30.000€ einfach mal dazugerechnet wird.
Ja, aber nicht für die Besteuerung, sondern für die Ermittlung des Steuersatzes.
Lies doch bitte meine Berechnung.
Zu versteuern in Deutschland 2.000,- + 30.000,- Einkünfte in Luxemburg. Darauf (fiktive) Steuer 6.400,- = 20 %.
Zu versteuern 2.000,- * 20 % daher 400,- Euro Steuern.
Das bedeutet die 30.000 werden nur herangezogen, um den höheren Steuersatz zu ermitteln? - und der Steuerbetrag gilt deswegen wohl nicht da die 30.000 draufgerechnet werden.
Gibt es denn Möglichkeit den Progessionsvorbehalt zu Umgehen? - bzw. wird das Bruttoeinkommen aus Lxuembourg berechnet oder das bereinigte?
Den Wohnsitz nach Luxemburg verlegen, dann ist der Progressionsvorbehalt in Deutschland hinfällig. Allerdings gibt e dann auch keinen Grundfreibetrag mehr.
Gibt es denn Grundfreibetrag sowieso nicht, wegen dem Progressionsvorbehalt? - oder würde es heißen obwohl ich einen höheren Steuersatz hätte, würde bei einem Überschuss an Mieteinnahmen unter 8000 Euro nix versteuert werden??
Was ich mich noch frage. Beispielsweise ich muss 2000,- an Mieteinnahmen in Deutschland versteuern und wenn ich in Luxembourg wohnen würde auch nicht unter dem Progressionsvorbehalt fallen. Wie sieht es aber bei der Einkommensberechnung in Luxembourg aus? - gibt es da auch eine Art Progressionsvorbehalt, so dass das deutsche Einkommen drauf gepackt wird?
Leider schreibst Du nicht, wo Du Deinen Wohnsitz hast. Nehmen wir mal in in D.
Dann wird Dein Gehalt im Normalfall in "L" besteuert.
Wenn DU hier Mieteinnahmen von 10.000,- und Ausgaben für die Immobilie von 4.000,- hast, ist Dein Überschuss 6.000,-.
Nehemn wir an die Einkünfte aus der Anstellung nach deutschem Recht ermittelt sind 30.000,- und andere Abzüge wie Vorsorgeaufwand sind 4.000,-, dann wird die Steuer bei 32.000,- abgelesen. Ca. 6.400,- Steuer = 20 %.
Überschuss 6.000,- - 4.000,- Vorsorgeaufw. = 2.000,- * 20 % = 400,- Euro Steuer.
Du gibst eine deutsche Steuererklärung ab.
Die Vermietungseinkünfte sind hier steuerpflichtig.
Die Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit sind in Luxemburg steuerpflichtig, unterliegen hier aber dem Progressionsvorbehalt, ähnlich wie Arbeitslosen- oder Krankengeld.