Beim Abschluss der KFZ- Haftpflichtversicherung wurde ein KM-Stand von 100.000 angegeben und eine zu erwartende Fahrleistung von 10.000 km. Nach Ablauf des Jahres stellte sich heraus, dass die Fahrleistung durch einen unvorhergesehenen Jobwechsel 40.000 km war. Es hatte aber keinen Schadensfall gegeben. Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer trotzdem eine Nachforderung stellt, wenn ihm bekannt wird, dass die km-Leistung höher war?
Wie verhält es sich bei einem Wechsel der Versicherung zum Jahresende? Teilt der neue Versicherer dem alten Versicherer bei der Abfrage der SF Stufe die KM-Leistung mit?