Muss man Minijob von Kindern in Steuererklärung angeben
Hallo, meine Frage ist, ob ich den Minijob meiner Kinder in der Einkommensteuererklärung angeben muss. Beide studieren auswärtig und ich mache in der Steuererklärung Unterstützung Bedürftiger geltend. Erhalte für beide kein Kindergeld mehr. Ich habe jeweils eine Lohnsteuerbescheinigung ohne einbehaltene Lohnsteuer. Trage ich den Verdienst ein, würde ich nur noch die Hälfte an Rückzahlung vom Finanzamt bekommen. Mfg
1 Antwort
Bei Unterstützung Bedürftiger sind sehr wohl die Einkünfte der Kinder in der Anlage Unterhalt (siehe Innenseite links unten) einzutragen. Hier sind auch der Gesamtwert des Vermögens der Kinder einzutragen. (z.B. Sparverträge, Festgelder, Bausparer) um nur einige Beispiele zu nennen. Denn damit wird geprüft, ob die unterhaltene Person auch wirklich bedürfigt ist.