Überschreibung Elternhaus: Wann sind Ausgleichszahlungen an Geschwister steuerfrei und muss der erhaltene Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben werden?

4 Antworten

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Ein Notar hat die steuerlichen Aspekte mit Sicherheit im Hinterkopf und wird die auch nennen, das gehört zur Sorgfaltspflicht.

Nur als Gegenfrage, warum fragt Ihr einen Anwalt und keinen Steuerberater?

Der Sachverhalt ist zwar wort- aber nicht inhaltsreich.

Man kann sich nur denken, dass wohl ein Haus im Wege der vorweg genommen Erbfolge übertragen wurde und die Begünstigte einen Summe von 50.000,- für den Erbverzicht zahlt.

Ich gehe mal davon aus, das der Notar das so abgefasst hat, dass da ncihts passieren kann.

Dann wäre es nämlich eine Schenkung unter Auflagen und für die Auflage gelten die Bestimmungen wie für eine Erbschaft/Schenkung. Also steuerfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wfwbinder  28.12.2020, 18:36
@Andri123

Deshalb schrieb ich:

Ich gehe mal davon aus, das der Notar das so abgefasst hat, dass da ncihts passieren kann.

Der Sachverhalt bietet nicht genügend Informationen, nur, dass man den Vertrag notariell beurkundet und einen Anwalt befragt hat, statt einen StB zu befragen.

Auch ist uns über den Inhalt nichts bekannt, weil das dem Frager wohl zu viel Arbeit war.

Deshalb hatte ich der Vermutung Ausdruck gegeben, dass der Notar schon das richtige gemacht hätte.

Ausserdem ist der Vertrag unter Dach und Fach, weil man es eben nicht für nötig hielt einen Profi zu befragen.

Andri123  28.12.2020, 18:46
@wfwbinder

Ja ok.

Mich hätte nun interessiert, was Du von diesem Artikel hältst. Ist die Rechtslage also seit 2017 verändert?

wfwbinder  28.12.2020, 18:58
@Andri123

Natürlich hat das Urteil erforderlich gemacht, nun die Verträge anders abzufassen. Ein Notar, der auf der Höhe ist, sollte das wissen und den Vertrag entsprechend abfassen.

Daher ja auch mein Hinweis, dass man bei Unsicherheit nicht einen Rechtsanwalt, sondern einen StB befragen sollte. Ein Anwalt wird diese Urteile nur durch Zufall kennen, der StB kennt sie auf jeden Fall (und die Tricks, wie man sie aushebelt).

Das entschuldigt der Spruch, dass der Prophet im eigenen Land nichts wert ist. Ich glaube nicht, dass das mit dem Alter zusammenhängt.

Von der Oma ist dein Vater entweder der Sohn oder (schlimmer) der Schwiegersohn. Woher sollte der irgendwas können? Ich kenne kaum jemanden, der sein Geld nicht bei uns anlegt. Bis auf die Verwandtschaft meiner Frau. Die zahlen lieber den Ausgabeaufschlag, haben die schlechten Fonds und haben vier Berater in fünf Jahren bei der Sparkasse ;). Früher habe ich das gegen mich verwendet. Jetzt weiß ich, dass es gegen meine Frau geht.


Andri123  28.12.2020, 17:50

Das war wohl als Kommentar zu Privatier gemeint? Jedenfalls sind für meine Mutter auch die Meinungen derer, mit denen sie seit 40 Jahren kegeln geht, wichtiger als alles fachlich begründete.

Du glaubst dem Anwalt nicht?

Hier kann dir ein Laie was reinschreiben, der von dem Fall nicht mehr von der Sache weiß als du geschrieben hast. Dem willst du glauben?

Oder hoffst du, dass dir irgendwer deine Laienmeinung bestätigt und dem glaubst du dann?


Privatier59  28.12.2020, 17:11

Ist offenbar eine Angewohnheit älterer Leute, hatte meine Oma auch gemacht. Ratschläge die mein Vater, immerhin Steuerberater von Beruf, ihr in steuerlichen Angelegenheiten gegeben hat, hatte sie sich in ihrem Altenclub bestätigen lassen wollen. Oh weia.

Nein, Notare und Anwälte sind nicht zur Steuerberatung befugt und daher auch nicht dazu verpflichtet.

Außerdem hat die Schenkung nichts mit der Einkommensteuererklärung der Schwester zu tun, es ist stattdessen eine Schenkungsteuererklärung abzugeben.

So, nun zur Spekulation:

Ich (als Laie) meinte, dass hier die Ausgleichszahlung an die Schwester als Zuwendung durch die Eltern gewertet wird, und insofern der Schenkungsfreibetrag von 400.000,-€ von Elternteil zu Kind gilt, also bei 2 Elternteilen sogar 800.000 pro 10 Jahren.

Dazu finde ich nun aber dies:

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.anwalt-heinsberg.de/news/1513519213.html&ved=2ahUKEwj_9JWghfHtAhX6QkEAHRfiAaIQFjACegQIHBAB&usg=AOvVaw1gpD7PUM2VG0C8muX-REni

Eventuell hat sich die Lage also seit 2017 verändert, und ich hatte veraltete Quellen gelesen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/18-vorweggenommene-erbfolge-iii-abfindungszahlungen-an-geschwister_idesk_PI17574_HI8506508.html&ved=2ahUKEwj_9JWghfHtAhX6QkEAHRfiAaIQFjAKegQIEhAB&usg=AOvVaw3a302VHwnke8-OngRm4vwg

Vielleicht antworten ja noch die hier vertretenen Steuerberater, um mich zu korrigieren:)))