Ich bin freiberuflicher Künstler mit Umsatzsteuerpflichtigem Einkommen, ohne Buchführungsverpflichtung.

Muss ich dementsprechend bei der Anlage EÜR bei den Entnahmen und Einlagen etwas eintragen oder reicht eine Null-Meldung. (Wenn man es freilässt, wird die Steuererklärung ja nicht akzeptiert)
Danke für Antworten!