Was trage ich bei der Anlage EÜR auf Seite 7 (Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG) ein?
Ich bin freiberuflicher Künstler mit Umsatzsteuerpflichtigem Einkommen, ohne Buchführungsverpflichtung.
Muss ich dementsprechend bei der Anlage EÜR bei den Entnahmen und Einlagen etwas eintragen oder reicht eine Null-Meldung. (Wenn man es freilässt, wird die Steuererklärung ja nicht akzeptiert)
Danke für Antworten!
Einkommensteuererklärung,
Steuererklärung