Kleinunternehmer in Steuererklärung falsch/nicht eingetragen?


22.02.2022, 14:15

Bitte nicht falsch verstehen, alle Einnahmen wurden in EÜR angegeben

4 Antworten

Ruf doch einfach beim Finanzamt an. Es lässt Dir doch sowieso sonst keine Ruhe. Die werden das dort verstehen. Im Prinzip ist doch die Zahl einfach in der falschen Reihe gelandet. Wenn Du das so erzählst, dann machen die dort einen Haken dran und gut ist.

Und in Zukunft passiert Dir das ja bestimmt nicht mehr.

Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur recht geben. Die beim Finanzamt haben das bestimmt schon korrekt von sich aus berücksichtigt. Und wenn was von ihrer Seite zu klären gewesen wäre, hätten die sich garantiert schon bei Dir gemeldet


ElliT 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 09:37

Danke für den lieben Kommentar. Ich würde das gern direkt beim Finanzamt klären, habe aber Sorge, schlafende Hunde zu wecken. Wenn ich bei der nächsten Erklärung alles korrekt ausfülle, zb Kleinunternehmer Einnahmen in Höhe von 2500 und (richtig) steuerfreie Einkünfte in Höhe von 20000 wird dann auf die Erklärungen der letzten Jahre geschaut? Wie gesagt, ich habe immer alle Einnahmen angegeben und nie USt ausgewiesen, da habe ich wirklich ein gutes Gewissen. Habe nur Sorge vor ewigen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.

Ich hatte bei einer anderen Frage das Gefühl, die haben die Eür gar nicht näher angeschaut sonder pauschal den Gewinn besteuert. Ich hatte mal eine Frage wegen kontrollmitteilung und da hat sich danach auch niemand mehr gemeldet

Das FA und deren Beamten sind nicht blöd!

Vermutlich haben die Deinen Fehler erkannt und entsprechend berücksichtigt.

Wie sehen denn die entsprechenden Steuerbescheide aus? Passt da alles?

Und vielleicht solltest Du Steuererklärungen zukünftig besser über einen Profi, Steuerberater genannt, abgeben. 😜😁😎


ElliT 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 14:49

Die Steuerbescheide sind OK gewesen. Habe den gesamtgewinn versteuert (Umsatzsteuerfreie Einnahmen und die (nicht definierten) aus dem Kleinunternehmen) . Möchte jetzt ja auch alles richtig angeben, aber macht es Sinn, vorher mit dem Finanzamt zu sprechen oder soll ich besser hoffen, dass ab jetzt alles korrekt ist? Und noch einmal: von den Zahlen ist alles ok, nichts verheimlicht oder nicht abgeführt

Das Ganze kommt daher, dass ich regelmäßig höhere umsatzsteuerfreie Einnahmen aus der Lehre habe und immer Mal dazu einen Vortrag oder kleine Autorenhonorare. Die habe ich dann halt da mit angegeben

Tausend Dank

Alarm67  22.02.2022, 15:03
@ElliT

Da das FA vermutlich den Fehler berücksichtigt hat, würde ich mit denen nicht telefonieren/reden.

Es ist scheinbar ja auch kein Steuerschaden entstanden

Mache es zukünftig einfach richtig.

ElliT 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 15:09
@Alarm67

Nein, Steuerschaden ist nicht entstanden. Umsatzsteuerlich bin ich das bei 0 und EST würd korrekt bezahlt

Du machst Dir einfach zu viel Gedanken.

Steuer wurde nicht zu gering festgesetzt.

Die Erklärungen nicht beanstandet, obwohl das Finanzamt sah, dass die Umsätze in der Umsatzsteuererklärung von denen in der EÜR abwichen.

Also nicht mehr an die alten Erklärungen denken und es in Zukunft richtig machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ElliT 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 21:39

Danke.. aber leider habe ich ja keine Umsatzsteuer Erklärung abgeben

ElliT 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 22:58
@wfwbinder

Entschuldige, wahrscheinlich drücke ich mich da Amateur mäßig aus. Ich habe in der EÜR alle meine Einnahmen als Umsatzsteuer frei eingetragen, obwohl einige wenige ja Einnahmen nach der Kleinunternehmer Regelung sind. Habe halt alle zusammen gepackt und nicht aufgeteilt. Habe nirgendwo Umsatzsteuer ausgewiesen war immer unter der Kleinunternehmer Grenze mit den entsprechenden Einnahmen. Habe ich das nachvollziehbar ausgedrückt?

Entschuldige bitte meine Unsicherheit

wfwbinder  23.02.2022, 07:34
@ElliT

Nochmal, Du hast alle Umsätze in der EÜR erklärt. Es hat keine Falschberechnung stattgefunden.

Es ist alles in Ordnung.

Ist doch überhaupt nichts passiert. Niemand kann von dir Perfektion erwarten.

Die werden das schon zutreffend zugeordnet haben, sonst hätten sie schon nachgefragt.


ElliT 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 15:37

Würde ich auch hoffen, aber wie sollen sie das gemacht haben? Die haben doch nur umsatz steuerfreie Einnahmen in der EÜR gesehen... Da hätte ich halt differenzieren müssen . Mit ist ganz elend. Wie gesagt, die Beträge stimmen alle. Sollte ich das besser "selber" angeben?

onnEVier245  22.02.2022, 17:39
@ElliT

Nein. Lass es, wie es ist.

Da passiert nichts. Maximal wird das FA nachfragen und dann gibst du an, dass du dich in der Zeile vertan hast.

Ich bin Steuerberater und mir ist genau das erst letzte Woche auch passiert. Es ist völlig okay, Fehler zu machen.

ElliT 
Beitragsersteller
 22.02.2022, 18:18
@onnEVier245

Danke, das beruhigt. Also bei der nächsten Erklärung die Kleinunternehmer Regelung für die entsprechenden Umsätze anwenden und dazu die umsatzsteuerfreie Lehr- Einkünfte in die passende Spalte eintragen. Diese Einkünfte nach 4 Nr 21 fließen ja nicht in den Gesamtumsatz als Kleinunternehmer ein . Das sieht das Finanzamt dann auch so, richtig?

ElliT 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 10:01
@onnEVier245

Darf ich da noch einmal nachfragen: ich gebe für 2021 jetzt alles korrekt in den Zeilen an . Wird da beim Finanzamt auf die Vorjahre geschaut? Was würde das Finanzamt nachfragen? Wenn ich mich bei denen jetzt melde, können die das überhaupt"abhaken" wie eine Kommentatorin sagte oder löst das einen größeren Prozess aus?

onnEVier245  01.03.2022, 10:30
@ElliT

Durchaus möglich, dass das Finanzamt das aufgreift.

Wenn das der Fall ist, ist immer noch Zeit zu handeln.

ElliT 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 10:32
@onnEVier245

Hilf mir da bitte Mal weiter, bin wirklich aufgrund meiner Ahnungslosigkeit gestresst und habe Magen. Ist es dann nicht doch besser das Finanzamt zu informieren bzw was heißt aufgreifen

onnEVier245  01.03.2022, 11:02
@ElliT

Halt einfach die Füße still und warte ab.

Vielleicht hast du Glück und Putin drückt auf den roten Knopf, dann brauchst du dir darüber keine Gedanken mehr zu machen.

ElliT 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 11:08
@onnEVier245

Danke für die Unterstützung. Was heißt denn deiner Meinung nach worst Case (außer Putin)? Bin wirklich Mega angespannt und kann nicht schlafen. Will mit dem Finanzamt immer alles ordentlich haben und Ärger vermeiden. Deshalb stresst mich kein Eintragungsfehler so

ElliT 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 11:10
@ElliT

Können die beim Finanzamt das beim Anruf denn " abhaken". Ist kein schaden entstanden

onnEVier245  01.03.2022, 11:56
@ElliT

Mein geschätzter Kollege wfwbinder hat sich doch auch schon erschöpfend dazu geäußert.

ElliT 
Beitragsersteller
 10.07.2022, 19:42
@onnEVier245

Ich habe die Erklärung noch nicht gemacht/abgegeben. Bin immer noch am überlegen, ob ich das jetzt überhaupt ändern soll und damit schlafende Hunde wecke. Die Steuersumme ist immer die selbe, da bleibt alles gleich. Ich habe es halt wirklich nur in der falschen Zeile zusammen gefasst.

ElliT 
Beitragsersteller
 07.08.2022, 17:55
@onnEVier245

Was meinst du, einfach so weitermachen auch ok? BG

ElliT 
Beitragsersteller
 07.08.2022, 18:20
@ElliT

Ich mache das ja schon seit langem so, hatte ja auch nie annähernd so hohe Kleingewerbe Einkünfte sondern fast nur Umsatzsteuer freie Einkünfte aus der Lehre bzw dem Ausland

ElliT 
Beitragsersteller
 21.12.2022, 14:53
@onnEVier245

So, ich habe in der 2021 Erklärung alles korrekt angegeben und gerade den Bescheid bekommen. Alles in Ordnung, keine weiteren Nachfragen vom Finanzamt! Danke für die moralische und fachliche Unterstützung . Frohe Feiertage