Witwenrentenbezug über Arbeitgeber des verstorbenen Ehemannes?

5 Antworten

Die Lohnsteuerbescheinigung ist für die Bezüge, die Ihr verstorbener Mann in 2015 hatte.

Die eTin ist der Zusammenhang zu den vom Arbeitgeber an das Finanzamt gesendete Daten.

Diese eTin wird auf der Anlage "N" zur Einkommensteuererklärung eingetragen, auf die alle Daten von der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden.

Am besten die Einkommensteuererklärung über www.elster.de machen.

Zuerst einmal eine kurze Anmerkung zu Petz1900:

Dämliche Antworten bitte einfach für sich behalten..... ist besser...

Die Lohnsteuerbescheinigung ist auf meine Bekannte ausgestellt. Sie erhält also Witwenrente über den Arbeitgeber ihre verstorbenen Ehemannes. Mit einer zehnstelligen eTIN. und einem Eintrag z.B. in Zeile 82...

Die eTin wird natülich nicht von Elster akzeptiert. Wo trage ich Werte von Zeile 82 z.B. ein?

Grüße Michael


LittleArrow  01.11.2016, 21:40

In der Lohnsteuerbescheinigung habe ich noch nicht eine Zeile 82 entdecken können. Wie lautet der Text für diese Zeile?

PS: Warum kommen die Fragen und Rückmeldungen so langsam und so diffus?

MiAnWi 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:51
@LittleArrow

Seite 2 ! der Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 082. -- In 3. enthaltene Versorgungsbezüge / Zeile 292. -- Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 082. / Zeile 302 -- Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 082. und/oder 092. / Zeile 322. Sterbegeld; Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen in 3. und 082. enthalten

Geht es um die Arbeitsbezüge 2015 des verstorbenen Ehemanns oder um die Witwenrenten, die der Bekannten vom Arbeitgeber gezahlt wurden? Die Bezüge des Ehemanns werden in die Anlage N für den Ehemann und die anderen der Witwe in Anlage N für die Ehefrau eingetragen. Beide Bescheinigungen haben jeweils eine eigene eTIN, die in Zeile 4 der jeweiligen Anlage N einzutragen ist!

Die Übertragung der Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung in die jeweilige Anlage N  und Vorsorgeaufwand ist doch sicherlich kein Problem oder? Sie soll sich einfach mal die Unterlagen für 2014 angucken, wie dort der Übertrag erfolgte. 

Was willst Du noch wissen?


Hallo, eine Betriebsrente (auch eine Witwenrente) wird steuerlich wie Arbeitslohn behANDELT. Das heißt, der Arbeitgeber hat wahrscheinlich was abgeführt. Die Angaben können normalerweise 1:1 in die Anlage N zur Erklärung übertragen werden.

Viel Glück

Barmer

Du darfst die Steuererklärung gar nicht erstellen.