Einkommenssteuererklärung als (unverheiratete) Hausfrau?

2 Antworten

Wenn die Hausfrau kein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit hat, zahlt sie weder Steuern noch muss eine Steuererklärung machen. Wenn sie sich aushalten lässt, ist das kein zu versteuerndes Einkommen. Unterhalt ist nicht zu versteuern.


orgel  03.10.2021, 19:43

Aber ist das denn Unterhalt, wenn gar keine Unterhaltspflicht besteht, sonder eher eine regelmäßige Schenkung?

MonavdH  03.10.2021, 22:04
@orgel

Du kannst es auch freiwillige Zuwendung nennen.

orgel  03.10.2021, 23:04
@MonavdH

Würde ich dir jetzt jeden Monat 4.000€ überweisen würde, ist das einfach nur eine freiwillige und steuerfreie Zuwendung?

niemue 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 17:16
@orgel

Ich glaube es ist kein "Unterhalt" im rechtlichen Sinne, man sagt ja auch umgangssprachlich Unterhalt. Vielleicht könnte man "Bedarf zum Leben" sagen?

MonavdH  04.10.2021, 19:14
@orgel

Wenn du es aus deinem bereits versteuerten Einkommen zahlst: ja.

niemue 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 20:11
@MonavdH

Ich muss nochmal nachfragen: ist jetzt gemeint, dass die Person, die die freiwillige Zuwendung zahlt diese nicht versteuern muss oder dass die Person, die die freiwillige Zuwendung empfängt diese nicht versteuern muss?

MonavdH  04.10.2021, 20:18
@niemue

Die Person, die zahlt, hat das Geld sehr wahrscheinlich bereits versteuert, wenn es Einkommen ist, außer es ist aus Drogenverkäufen 😉

Der Empfänger, der es zum Bestreiten seines Lebensunterhalts verwendet, muss es nicht erneut versteuern.

Nach deutschem Recht ist er besagter im Ausland lebender Frau nicht zum Unterhalt verpflichtet und rein freiwillige Unterstützungen finden dann im Steuerrecht keine Berücksichtigung.

Sie muss keine Steuererklärung abgeben - er kann m.W.n. nichts absetzen.


orgel  03.10.2021, 19:41

Aber es könnte, je nach Höhe der Zahlungen, schenkungssteuerpflichtig werden…?!

niemue 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 17:21
@orgel

Darüber hatte ich auch schon nachgedacht. Aber ist das eine Schenkung, wenn davon der "Bedarf zum Leben" bestritten wird?

Vielleicht hängt es von der Höhe des Betrags ab. Formal müsste ja die Höhe der Grundsicherung ein Anhaltspunkt sein. Hier müssen ja auch keine Steuern abgeführt werden ...

niemue 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 17:32
@niemue

Nochmal zum Thema Schenkung: das ist wohl definiert als freiwillige Zuwendung, die zu einer Bereicherung führt. Das tut diese Zuwendung ja nicht, da es für den Lebensbedarf ausgegeben wird.