Werkstudent und Nebengewerbe: Geht das problemlos?

2 Antworten

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  1. Nein, man kann eine Gewerbeanmeldung machen für: Onlinehandel, bereitstellen von Internetinhalten, ......
  2. ja. Wobei man OnlyFans (ich habe erstmal gesucht, was das ist) eventuell nicht als Arbeit sondern als Hobby sehen kann. en Zeitaufwand für einen Onlineshop kann keine schätzen.
  3. Nein, Einkommensbeschränkungen gibt es nicht, sondern nur diese zeitlichen Vorschriften.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lola98 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 18:20

Vielen Dank dafür!
2. Bedeutet ich kann es dennoch machen, richtig? Nehmen wir an, ich male Bilder in meiner Freizeit und verkaufe diese in einem Onlineshop, gleiches Prinzip bei OnlyFans, spricht generell nichts dagegen?

ich ....arbeite ..... als Werkstudentin ......... 20 Stunden in der Woche.

Und damit ist die maximal zulässige Arbeitszeit während des Semesters erschöpft - ansonsten musst Du Dich anders krankenversichern und nicht mehr nur zum kostengünstigeren Studententarif.

Könnte ich durch die Krankenkasse Probleme bekommen, da ich als Studentin max. 20 Std./Woche arbeiten darf und die schon in meinem Werkstudentenjob "ausreize"?

also definitiv .......