Werkstudent und Nebengewerbe: Geht das problemlos?
Hallo ihr lieben,
ich studiere und arbeite momentan als Werkstudentin bei 12€ pro Stunde 20 Stunden in der Woche. Ich würde mir gerne selbstständig noch was dazuverdienen mit beispielsweise einem Online Shop, habe auch schon über OnlyFans nachgedacht (bitte keine moralischen Ratschläge). Klar ist, dass ich dafür ein Nebengewerbe anmelden muss. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
- Muss ich für verschiedene Tätigkeiten verschiedene Gewerbe anmelden?
- Könnte ich durch die Krankenkasse Probleme bekommen, da ich als Studentin max. 20 Std./Woche arbeiten darf und die schon in meinem Werkstudentenjob "ausreize"?
- Ich bekomme außerdem noch Kindergeld (zweite Ausbildung, unter 25 J.), könnte dieser Anspruch durch die selbstständige Arbeit wegfallen?
- Gibt es eine Einkommensgrenze, die ich mit selbstständiger Arbeit nicht überschreiten darf, solange ich hauptsächlich als Werkstudentin arbeite?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!
2 Antworten
- Nein, man kann eine Gewerbeanmeldung machen für: Onlinehandel, bereitstellen von Internetinhalten, ......
- ja. Wobei man OnlyFans (ich habe erstmal gesucht, was das ist) eventuell nicht als Arbeit sondern als Hobby sehen kann. en Zeitaufwand für einen Onlineshop kann keine schätzen.
- Nein, Einkommensbeschränkungen gibt es nicht, sondern nur diese zeitlichen Vorschriften.
Vielen Dank dafür!
2. Bedeutet ich kann es dennoch machen, richtig? Nehmen wir an, ich male Bilder in meiner Freizeit und verkaufe diese in einem Onlineshop, gleiches Prinzip bei OnlyFans, spricht generell nichts dagegen?
ich ....arbeite ..... als Werkstudentin ......... 20 Stunden in der Woche.
Und damit ist die maximal zulässige Arbeitszeit während des Semesters erschöpft - ansonsten musst Du Dich anders krankenversichern und nicht mehr nur zum kostengünstigeren Studententarif.
Könnte ich durch die Krankenkasse Probleme bekommen, da ich als Studentin max. 20 Std./Woche arbeiten darf und die schon in meinem Werkstudentenjob "ausreize"?
also definitiv .......