Sind Einkünfte als Selbständiger Gutachter für die Europäische Commission (tätig in ganz Europa) dem Einkommen zuzurechnen oder steuerfrei?
Details zu dieser Frage: Tagegelder und Auslagepauschalen sind nach meiner vieler Kollegen Einkommenssteuerfrei, aber keiner der Kollegen kann mir dieses exakt oder belegbar begründen.
Da ich gerade meine Steuererklärung für 2016 machen muss, frage ich mich nun wo ich diese "Einnahmen", welche quasi nur Tagespauschalen und Reisekostenpauschalen sind, unterbringe. Hoffentlich als Einkommenssteuerfrei :-).
Wer weiß was und kann mir hier helfen? Bin ja bestimmt nicht der Einzige Deutsche, der als Selbständiger für die Europäische Kommission arbeiten :-)
einkommensteuer,
Einkommensteuererklärung,
Finanzamt,
Gutachter,
selbstständig,
Steuererklärung,
Einnahme