Im Rahmen einer bezahlten Werbekooperation habe ich von einer Firma kostenlos Produkte (Getränke) im Wert von 130€ zugeschickt bekommen, damit ich mich von der Qualität überzeugen kann, bevor ich für das Produkt in den sozialen Medien werbe.
Ich habe gelesen, dass es sich dabei auch um Einnahmen (Sacheinnahmen) handelt, die versteuert werden müssen.
Wie genau funktioniert das? Muss ich eine Rechnung über 130€ für diese Produkte schreiben? Muss ich die Umsatzsteuer abführen (und dadurch die Rechnung dann auf 154,7€ korrigieren)?
Zusatzfrage, falls es jemand weiß:
Wie sieht das in der Buchhaltung aus? Dort wird ja normalerweise immer eine Kontobewegung mit einem Beleg verknüpft und festgeschrieben. In diesem Fall habe ich aber gar keine Kontobewegung.Wie buche ich das richtig?
Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.