Umsatzsteuer und Vorsteuer bei Reverse Charge, wo in EÜR?
Ich stelle diese Frage noch einmal separat, weil es widersprüchliche Aussagen gab.
Umsatz habe ich noch keinen und meine Betriebsausgaben bestehen ausschließlich aus digitalen Dienstleistungen, die ich in Drittländern einkaufe.
Ich bekomme Netto-Rechnungen und wende das Reverse Charge Verfahren an:
Also berechne ich die USt. und ziehe gleichzeitig die Vorsteuer, die Summe ist Null, also gibt es weder Zahlungen ans Finanzamt noch Erstattungen von diesem.
Jetzt sitze ich an der EÜR und da gibt es folgende Felder:
Zeile 16 "vereinnahmte USt."
Zeile 17 "vom Finanzamt erstattete/verrechnete USt."
Zeile 63 "gezahlte Vorsteuerbeträge"
Muss in der EÜR überhaupt etwas nach §13b UStG eingetragen werden, oder kommt in jede dieser Zeilen eine Null und die USt./Vorsteuer aus Reverse Charge kommt nur in die Umsatzsteuererklärung?
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Das komische ist auch, dass Smartsteuer (Online-Tool für Steuererklärung) die entsprechenden Zeilen in der EÜR befüllt hat mit der Ust./Vorsteuer, die ich nach §13b selbst berechnet habe. Smartsteuer zieht die Buchhaltungsdaten von LexOffice, und dort habe ich die Ausgaben definitiv als Fremdleistungen §13b erfasst.
1 Antwort
Hast du USt vereinnahmt, wurde dir USt bezahlt, die du dann weitergeleitet hast an das FA? Nein.
Hast du vom FA USt-Erstattungen erhalten? Nein.
Hast du Rechnungen mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gezahlt? Nein.
Also hast du da auch nichts einzutragen.