Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?
Hallo,
ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.
Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.
Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?
Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?
Danke und Gruß, Martin
1 Antwort
Die Verspätungszuschläge muss er natürlich übernehmen, wenn er die Abgabe derart vertrödelt hat.
Allerdings wird er diesen Betrag sogleich wieder bei der Honorarrechnung draufschlagen. Woher ich das weiß? Hm...
Ich würde die Unterlagen bei ihm abholen, die Steuererklärungen selbst fertigen oder zu jemand anders bringen und dann den Ersatz der Verspätungszuschläge fordern. Aber Vorsicht! Dich trifft eine Schadensminderungspflicht, das heißt, du musst zunächst selbst gegen die Verspätungszuschläge vorgehen (oder dein neuer steuerlicher Berater).
Die Vorauszahlungen kriegst du klein, indem du einen Antrag auf Herabsetzungen stellst und diesen auch begründest. Nämlich mit einer aktuellen BWA oder dergleichen, in der niedrigere Einkünfte ausgewiesen sind. Und den 2015er Steuererklärungen
Sind die Einkünfte aber mindestens genauso hoch wie im Vorjahr, sind die Vorauszahlungen ja richtig und brauchen nicht herabgesetzt zu werden.