AfA nach § 7b - ist eine Restwertabschreibung für selbstgenutzes Wohneigenheim noch möglich und wo trage ich den Betrag in der Einkommensteuererklärung ein?

2 Antworten

Der § 7b EStG ist ab 2016 aufgehoben und in § 52 findet sich auch keine Übergangsvorschrift.

Also kann er auch nicht gelten.

Selbstgenutzte Immobilien kannst du als Privatperson und Bewohner nicht an deine ESt mit einer Abschreibung pro Jahr anrechnen lassen. Das ist vorbei. Unternehmer können das bei nicht selbst-genutzten Immobilieninvestments. Also so wie du es schilderst hat das FA recht. Leider. ;-((( Ein Haus im Grünen ist eben KEIN Investment.


correct  15.07.2018, 17:48

So ein Quatsch - Du drückst Dich aus wie ein Schuljunge.

Seit wann kann man Immobilien auf die Einkommensteuer anrechnen lassen!?

Anwaltssohn  16.07.2018, 08:06
@correct

Du hast keine Peilung du verbitterter Rentner: Private Immobilien kannst du NICHT von deiner Lohnsteuer absetzen. Lies mal die anderen Beiträge.