Folgende Situartion: Hamburger Filmgesellschaft verpflichtet Schüler für einen Tag für Filmproduktion als Komparse. Drehort ist 350 km (einfache Fahrt) entfernt. Es besteht kein schriftlicher Vertrag.

Erhält ganz normal Lohnsteuerbescheindigung mit ausgewiesender Lohnsteuer und Kirchensteuer für die es nun gilt eine Einkommensteuererklärung zu machen.

A) Schüler (Steuerklasse 1) fährt dort hin. Sind die Fahrtkosten nun in der "Weg zur Arbeit" oder "Reisekosten"?
B) Schüler (Steuerklasse 1) fährt dorthin 350km (einfache Fahrt) und übernachtet in Hotel (2-Tages Dreh).
Ist dies anders zu bewerten? Gibt es hier dann "Fahrtkosten" und "Weg zur Arbeit"?
Danke vorab.