Steuerfreie Spesen als LKW Fahrer versteuern,wenn sie nicht in der Lohnabrechnung aufgeführt werden?
Hallo, Muss man seine steuerfreie Spesen als LKW Fahrer bei der Einkommenssteuer angeben und versteuern, wenn sie NICHT in der Lohnsteuerjahresabrechnungabrechnung aufgeführt werden?
Das Finanzamt hat jetzt eine AG Bescheinigung angefordert und in dieser hat mein AG nun die Summe der steuerfreuen Spesen angegeben und von wann bis wann ich dort beschäftigt war und Krankheitstage gelistet. Muss ich die steuerfreien Spesen nun auch mit bei der Einkommenssteuer angeben? Ich habe gehört man kann es gegen die Werbungskosten aufrechnen,aber ich weiß nicht ob sich das lohnt, oder ob ich vlt dann noch mehr versteuern muss, als ohne die Werbungskosten und Spesenangabe .Also ich weiß nicht ob mir dadurch vlt.ein Nachteil entstehen könnte.Danke
2 Antworten
Wenn Du Beträge steuerfrei aus
gezahlt bekommst, ist die Berechtigung durch das Finanzamt zu prüfen.
Also trägst Du in Deine Einkommensteuererklärung in die Zeilen 52-57 ein, an wieviel Tagen Du unterwegs warst und wie viel Dein Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat.
Den Rest macht das Finanzamt.
In der Lohnsteuerjahresabrechnungabrechnung stehen alle Angaben drin, die das Finanzamt durch den Arbeitgeber elektronisch übermittelt bekommen hat.
Auch die steuerfreuen Spesen.
Ich habe die ganzen Tage dokumentiert und sie passten auch genau mit der geleisteten steuerfreien Erstattung des AG überein. Nun verlangt das FA aber eine Arbeitgeberbescheinigung ueber die Arbeitstage. Der AG bzw. das Personalbuero verwies mich an den Filialleiter, da es keine detaillierte Aufzeichnung der einzelnen Tage hat. Der Filialleiter verwies mich mich wieder an das Personalbuero und beide haben nicht die Effizienz /das Personal die einzelnen Tage auszuwerten, wegen Geschaeftsaufgabe zum Jahresende 19.Was kann ich da noch machen? Ich habe doch die täglichen, detaillierten Aufzeichnungen, Fahrtenbuch usw. Vielen Dank schon mal