Nebenberuflich Selbständig – welcher Steuersatz fällt auf mich zu? 42% oder niedriger?


04.08.2024, 16:26

Wenn aus früheren Erfahrungen richtig verstanden: für die genannten Angaben zu Krankenversicherungsbeiträgen / Rentenversicherungsbeiträgen sollte ich diese auch aus den Steuern absetzen, da ja doch am Ende nur die „zvE“ zählt, oder?

3 Antworten

Die Tabellen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) sind Dein Freund.

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Zuerst die für Lohnsteuer:

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2024/eingabeformbl2024.xhtml

Bei 80.000,- und Steuerklasse I fallen 17.073,- Euro an. Dann weißt Du auch, wie viel Lohnsteuer Du vorauszahlst.

ERmittlung des zu versteuernden Einkommens:

https://www.bmf-steuerrechner.de/bdj/eingabeformbdj.xhtml?jahr=l_k_bdj_2024&pv=true&faces-redirect=true&includeViewParams=true&acckey=true

80.000,- Jahresgehalt ergeben 65.891,- euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.

Dazu die 16.000,- Gewinn, sind also 81.891,- Euro insgesamt zu versteuern.

In die Einkommensteuertabelle eingeben:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

sind 24.371,78 Euro Einkommensteuer inkl. Soli. Nach Abzug von 17.073,- Vorauszahlung = 7.298,78 Nachzahlung.

Aber dabei sind alle Abzüge von Dir, die wir nicht kennen (Haushaltsnahe Handwerkerleistungen, Spenden, usw. nciht berücksichtigt.

Übrigens, meistens ist kein Steuerberater teurer, als ein Steuerberater.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

paradise0602 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 22:31

Hallo, vielen Dank für die Antwort – aber warum muss ich das Geld einbeziehen, das ich bereits über meine Gehaltsabrechnung versteuert habe? (die 80k) Ich verstehe diesen Teil nicht. Wird nicht nur das Geld aus dem Nebeneinkommen hier besteuert?

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wfwbinder  04.08.2024, 22:59
@paradise0602

Das gesamte Einkommen wird besteuert. Die bereits gezahlte, oder abgezogene Steuer sind die Vorauszhalung auf die Gesamtsteuerschuld.

Wir haben ein progressives Einkommensteuersystem. Mit steigendem Einkommen steigt die Steuer nicht proportional, sondern auch der Prozentsatz. ab ca, 66.000,- ist er dann (bis gut 250.000,-) gleichbleibend bei 42 % für jeden zusätzlichen Euro.

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paradise0602 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 01:37
@wfwbinder

Vielen Dank für diese Klarstellung. Meine letzte Frage bezieht sich auf den Teil, in dem die EÜR innerhalb der gesamten Steuererklärung berücksichtigt wird. Ja, Sie hatten Recht. Demnach muss ich schätzungsweise 7k € an das Finanzamt zahlen. Verringern die EÜR und ihr Ergebnis dann die voraussichtliche Nachzahlung für die Steuern? Ich glaube, bei ELSTER wird die Schätzung einfach ohne Berücksichtigung der EÜR berechnet. Richtig?

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wfwbinder  06.08.2024, 07:13
@paradise0602
Ich glaube, bei ELSTER wird die Schätzung einfach ohne Berücksichtigung der EÜR berechnet. Richtig?

Wieso Schätzung?

In der Anlage EÜR wird der genaue Gewinn berechnet. Einnahmen und Ausgaben sind einzutragen. Dadurch wird der Gewinn berechnet udn der wird berücksichtigt. Über die Anlage "S" geht es in die Einkommensteuererklärung ein und dadurch kommt es bei Dir eben zu der Nachzahlung, weil es weder Lohnsteuerabzug auf diesen Einkommensteil gab noch Du bisher Vorauszahlungen geleistet hast, die dann mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt werden.

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Andri123  04.08.2024, 20:12

Es gibt also doch einen Rechner, der das zvE ermittelt! Danach hatte ich schon öfters gesehen, aber nichts gefunden. Sehr gut!

Auf den ersten Blick dachte ich, man müsse doch die Beträge für KV und RV eingeben muss man aber nicht.

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Andri123  04.08.2024, 20:28
@Andri123

Mit meiner bisherigen Methode für eine grobe Einschätzung, einfach die Zahlen aus einem Nettorechner zu nehmen (ohne Lohnsteuer), käme ich übrigens auf ein zvE von 65.031,-€, also knapp daneben.

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wfwbinder  04.08.2024, 20:38
@Andri123

ich habe es früher auch so gemacht, bis ich den Rechner des BMF gefunden habe.

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"Wird dieses zusätzliche Einkommen mit meinem Einkommen zusammengerechnet oder separat behandelt?"

Zusammengerechnet.

"Gibt es eine Möglichkeit abzuschätzen, was mich in meinem Fall erwartet? "

Einfach die Steuerberechnung bei Elster ansehen.

"Natürlich werde ich die EÜR-Anlage auch ausfüllen."

Wenn Du das nicht machen würdest, würde das FA die einfordern.

"Ich weiß, dass es manchmal den höchsten Steuersatz von 42 % gibt, der manchmal auf das Einkommen fällt."

Bei den genannten Zahlen dürftest Du - sofern umverheiratet - Dich iin diesem Spitzensteuersatz, bestenfalls sehr knapp darunter, bewegen. Nachtrag: zum Spitzensteuersatz s. Beitrag von Wilees.

"Ich möchte mich nur nach der Kombination der Steuern erkundigen, die ich am Ende des Jahres zahlen muss?

Einkommen- und ggf. Umsatzsteuer.

"dies wurde bereits über meine Gehaltsabrechnungen versteuert."

Dafür wurde Lohnsteuer abgeführt - Lohnsteuer ist nicht mehr als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.


paradise0602 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 22:33

Vielen Dank für alle wertvollen Antworten, chapeau! Ich verstehe nicht nur, warum das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung zusätzlich versteuert werden muss?

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Eifelia  04.08.2024, 22:40
@paradise0602

Wieso "zusätzlich"?

"Dafür wurde Lohnsteuer abgeführt - Lohnsteuer ist nicht mehr als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer."

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https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/spitzensteuersatz/

Bei diesem Beispiel liegt der Durchschnittssteuersatz also bei 27,61 %. Die 42 Prozent des Spitzensteuersatzes werden dabei nur auf den Betrag zwischen 66.761 Euro und den 80.000 Euro angewandt. Diese sind dann der Grenzsteuersatz, also der Satz der Steuer, mit dem der letzte Euro des Einkommens versteuert wird.