Komparse - Fahrt zum Drehort = "Reisekosten" oder "Weg zur Arbeit"?
Folgende Situartion: Hamburger Filmgesellschaft verpflichtet Schüler für einen Tag für Filmproduktion als Komparse. Drehort ist 350 km (einfache Fahrt) entfernt. Es besteht kein schriftlicher Vertrag.
Erhält ganz normal Lohnsteuerbescheindigung mit ausgewiesender Lohnsteuer und Kirchensteuer für die es nun gilt eine Einkommensteuererklärung zu machen.
A) Schüler (Steuerklasse 1) fährt dort hin. Sind die Fahrtkosten nun in der "Weg zur Arbeit" oder "Reisekosten"?
B) Schüler (Steuerklasse 1) fährt dorthin 350km (einfache Fahrt) und übernachtet in Hotel (2-Tages Dreh).
Ist dies anders zu bewerten? Gibt es hier dann "Fahrtkosten" und "Weg zur Arbeit"?
Danke vorab.
1 Antwort
Ich würde als Ahnungslose einfach mal davon ausgehen, dass die Schule die erste Tätigkeitsstätte ist. Daher würde ich das als Reisekosten ansehen und Hin- und Rückweg und auch nachweisbare Übernachtungskosten geltend machen.
Im Zweifelsfall wird das Finanzamt nach unten korrigieren. Nach oben aber sicherlich nicht (falls Du die Variante wählst, die für Dich ungünstiger ist).
Wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, ist es ohnehin egal.