Der Beitrag ...
https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0/
... hat mich irritiert.
Kennt irgendwer die Quelle für die Aussage:
"Kann ich den Freibetrag mit meinem Partner teilen oder an meine Kinder vererben oder verschenken?
Nein, der Freibetrag ist nicht übertragbar und Sie können ihn auch nicht vererben. Sobald Sie Anteile an Partner oder Kinder übertragen oder verkaufen, gelten sie nicht länger als Altanteile. Damit müssen die Empfänger ab dem ersten Euro Gewinn Steuern zahlen. Das gilt allerdings auch schon heute, sodass es Ihnen nichts nützen würde, die Anteile vor 2018 zu übertragen."
Nun hat zufällig ein Kunde im Februar solche Anteile vererbt bekommen und ein weiterer plant die Schenkung von vor dem 1.1.2009 gekauften Anteilen.
Ich würde das gerne nachprüfen, bevor ich es glaube.