Spendenabzug Einkommensteuererklärung - Stichtag
Am 30.12.2009 wurden von meinem Konto eine Spende an einen gemeinnützigen Verein überwiesen. Die Überweisung ging auf deren Konto aber erst am 04.01.10 ein, weshalb die Spendenbescheinigun letzteres Datum trägt. Frage: Welcher Stichtag gilt bei der ESt-Erklärung gegenüber dem Finanzamt?
3 Antworten
Die Spendenbescheinigung ist der Beleg, den den steuerlichen Vorteil auslöst - dieses Datum gilt, und du kannst erst 2011 für die Einlommenssteuererklärung 2010 die Spende in Abzug bringen.
Nimm die Spendenbescheinigung udn lege den Kontoauszug bei.
Es gilt das zufluss-/Abfluss-Prinzip. Es ist bei Dir in 2009 abgeflossen, also auch dort abzugsfähig.
So einfach ist das.
*Spendenbescheinigung muss von der Organsation ausgestellt werden und zwar nach dem Datum wo du eingezahlt hast. Bedeutet wenn der Betrag am 27.12.2009 beider Orga eingegangen ist kannst du die diese jahr absetzten. Denn zu diesem Datum muss die Quittung ausgestellt werden. gruß HWR